PRIVATRECHT

Wir sind eine privatrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Das Privatrecht bildet den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Was versteht man unter Privatrecht?

Privatrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Personen – Menschen – und juristische Personen – Körperschaften, Vereine und Gesellschaften) regelt. Das Privatrecht ist in Allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrecht unterteilt. Zum Sonderprivatrecht zählen zum Beispiel Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Allgemeine Privatrecht umfasst
– das Schuldrecht,
– das Sachenrecht,
– das Familienrecht und
– das Erbrecht
Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem Öffentlichen Recht (einschließlich des Strafrechts).

Was sind die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen des Privatrechts?

Im Bereich Sonderprivatrecht haben wir uns auf Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bereich Allgemeines Privatrecht sind neben dem Familienrecht und dem Erbrecht:
– Erstellung und Überprüfung von Verträgen – zum Beispiel auf ihre Wirksamkeit (siehe auch Vertragsgestaltung)
– Anfechtung, Rücktritt und Widerruf
– Kaufrecht (kaufrechtliche Mängelrechte)
– Werkrecht (werkrechtliche Mängelrechte – siehe auch Baurecht)
– Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Erwerb und Übertragung von Eigentum
– Hypothek, Grundschuld und Nießbrauch
– Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Grundsätzlich ist das Feld des Privatrechts sehr weit und weist zahlreiche Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten auf. Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen, auch wenn Sie Ihr Rechtsproblem in den oben genannten Spezialisierungen/Schwerpunkten nicht wiedergefunden haben. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich des Privatrechts. Sicher können wir Ihnen auch in Ihrem konkreten Fall weiterhelfen.

Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten. In diesem Zusammenhang begleiten wir unsere Mandanten vom Kaufvertrag über den Darlehensvertrag bis zur Grundbucheintragung. Dabei achten wir auf die Durchsetzung Ihrer Interessen. Denn der Notar beurkundet nur, Ihre Interessen müssen Sie selbst wahren.

Wann lohnt es sich, uns einzuschalten?

Bei allen Ansprüchen, die Sie selbst haben oder die gegen Sie geltend gemacht werden, sollten Sie grundsätzlich schnell zu uns kommen, damit wir Ihnen optimal helfen können – am Besten vor Unterschrift. Denn „Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch!“. Davor wollen wir Sie bewahren und Ihnen natürlich helfen, wenn es doch einmal passiert.

IHR ANSPRECHPARTNER

Theresia Pösl, Anwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWÄLTIN | THERESIA PÖSL

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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