BAURECHT

Unter Baurecht wird in erster Linie die Auseinandersetzung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer verstanden. Hier tauchen in der anwaltlichen Praxis regelmäßig die größten Probleme auf. Auch wenn über die Berechtigung von Mängelrügen letztlich nur ein Bausachverständiger entscheiden kann, scheitern oftmals Prozesse über Mängelbeseitigungsansprüche oder offenstehenden Werklohn an juristischen Formalien. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten eine Vielzahl von Voraussetzungen, über die sich in den meisten Fällen weder Bauherren noch Bauunternehmer während des Baus Gedanken machen. Erst im Falle der streitigen Auseinandersetzung stellt sich dann oft die Frage, ob ordnungsgemäß Fristen gesetzt worden sind, eine Abnahme erfolgte oder welche Gewerke überhaupt von dem ursprünglichen Auftrag umfasst waren.

Insbesondere aufgrund der regelmäßigen Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens sind die Kosten für einen Bauprozess immens hoch. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll und notwendig. Im Vorfeld kann durch eine umsichtige Beratung ein Rechtsstreit oftmals vermieden werden, was für beide Parteien von wirtschaftlichem Vorteil ist.

Neben dieser Thematik umfasst das Baurecht aber auch jegliche Streitigkeiten über die Erbringung sonstiger baurechtlichen Werkleistungen. Dies können Fliesenlegearbeiten oder sonstige Handwerkertätigkeiten sein. Auch hier ist eine spezialisierte Beratung geboten, wobei sich die Spezialisierung im Laufe der Zeit auch auf eine zumindest grundlegende Kenntnis der handwerklichen Tätigkeit beziehen muss. Nur dadurch ist gewährleistet, dass vor der juristischen Subsumtion auch eine korrekte Erfassung des Sachverhalts erfolgt.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts können Probleme auftauchen, noch bevor überhaupt mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Auch hier beraten wir in diesem Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren, Nutzungserlaubnissen und sämtlichen sonstigen Verwaltungsverfahren.

Die Schwerpunkte unserer baurechtlichen Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

Im private Baurecht insbesondere:
– Sicherung baurechtlicher Ansprüche
– Beratung und Vertretung bei Mängel, Gewährleistungsansprüche, Planungsfehler
– Werkvertragsrecht
– Baubegleitende Rechtsberatung

Im öffentlichen Baurecht insbesondere:
– Baugenehmigungsverfahren
– Nutzungserlaubnissen
– Nachbarklagen
– Unterstützung bei Verfahren im öffentlich-baurechtlichen Bereich

IHR ANSPRECHPARTNER

Theresia Pösl, Anwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWÄLTIN | THERESIA PÖSL

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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