30. April 2015

Gefahren bei der Darlehensversicherung gemeinschaftlicher Immobilien in den Erbschaftsteuerrichtlinien

Häufig werden in Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie durch ein (Ehe)Paar vom Finanzierer (Lebens)Versicherungen angeboten, die zumindest die Hälfte der Darlehenssumme absichern sollen. Dadurch entsteht grundsätzlich der Vorteil, im Falle des Todes seines (Ehe)Partners auch weiterhin nicht die volle Finanzierung der ursprünglich gemeinsamen Immobilie schultern zu müssen. Die Kombination in nur einem Versicherungsvertrag führt jedoch dazu, dass die Leistung aus diesem gemeinsamen Vertrag nur zur Hälfte eine Leistung aus eigenem Vertrag darstellt und somit die andere Hälfte vollständig der Erbschaftsteuer unterliegt. (R 3.6 ErbStR)

Hier sollte dringend vor Abschluss von Immobilienkauf- und zugehörigen Finanzierungsverträgen bereits an eine auch erbschaftsteueroptimierte Gestaltung gedacht werden.