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    News & Updates

29. Juni 2015

Böse Überraschung nach Kaufvertragsschluss – was nun?

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass Verträge zu erfüllen sind.

Was aber, wenn zum Beispiel die Kaufsache schon bei Übergabe mangelhaft war?

In diesen Fällen räumt das Gesetz dem Käufer eine Reihe von kaufrechtlichen Mängelrechten ein – von Nacherfüllung über Rücktritt und Minderung bis hin zu Schadensersatz.

Wer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht wurde, kann ferner auch den Kaufvertrag anfechten.

Dieser ist dann – nach der Anfechtung – von Anfang an nichtig und wird rückabgewickelt.

Anfechtung und Kaufrechtliche Mängelrechte schließen sich allerdings gegenseitig aus.

Vorsicht ist daher bei der Wahl des „richtigen Rechtbehelfs“ geboten – es kommt hier auf die individuelle Interessenlage an.

Lassen Sie sich im Zweifel daher beraten!

12. Juni 2015

Unterhaltspflichten im Überblick

Im Rahmen von Trennung und Scheidung spielt oft die Frage des Unterhalts eine wichtige Rolle.

Insofern ist meist zu unterscheiden zwischen

  • Kindesunterhalt und
  • Ehegattenunterhalt.

Beim Ehegattenunterhalt muss noch einmal in Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt differenziert werden.

Im Rahmen des nachehelichen Unterhalts hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gestärkt.

Das heißt konkret:

Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es nur in einzelnen Fällen – zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes.

Sowohl als Unterhaltsberechtigter, als auch als Unterhaltsverpflichteter lohnt es sich hier, die gesetzlichen Regelungen zu kennen. So lässt sich gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, die meist zu Lasten der Kinder geht.