• Background Image

    News & Updates

24. Februar 2016

Der Kauf von Tieren – anwendbares Recht und Beispiele für Mängel eines Pferdes

Der Kauf von Tieren unterliegt dem allgemeinen Kaufrecht. Das heißt:  Ist ein Tier mangelhaft, kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel den Kaufpreis mindern – wie beispielsweise beim Kauf eines Autos.

Dies spielt vor allem dann eine Rolle, wenn mit dem Kauf ein hohes wirtschaftliches Risiko verbunden ist – wie zum Beispiel beim Kauf eines teuren Turnierpferdes. Stellt sich hier nach dem Kauf heraus, dass es sich tatsächlich gar nicht um ein solches handelt, stellt dies einen Mangel dar. In diesem Zusammenhang ebenso von Bedeutung sind die Abstammung, die Eintragung im Zuchtbuch, der Ausbildungsstand eines Pferdes und die Trächtigkeit.

Das Gesetz schützt also den Käufer eines Tieres genauso wie den Autokäufer. Zögern Sie also nicht, auch in diesen Fällen von Ihren Rechten Gebrauch zu machen.

12. Februar 2016

Ist fahrlässiges Handeln strafbar?

Die Antwort auf diese Frage lautet – wie so oft – „Es kommt darauf an.“ – und zwar darauf, ob das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Dies ist zum Beispiel bei Straftaten wie Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und Brandstiftung der Fall. Bei Straftaten wie Betrug, Diebstahl, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Steuerhinterziehung hingegen ist nur vorsätzliches Handeln strafbar.

Vorsatz erfordert zumindest ein billigendes In-Kauf-Nehmen. Da die Antwort auf die Frage, ob ein solches vorliegt, über die Strafbarkeit entscheiden kann, sollten Sie stets von Ihrem „Recht auf einen Strafverteidiger“ Gebrauch machen. Denn ob tatsächlich ein billigendes In-Kauf-Nehmen vorliegt, ist für den juristischen Laien oft schwer zu bestimmen, und entscheidet über vorbestraft oder nicht.