ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir verfügen über eine Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht.

Wen vertreten wir – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weil wir festgestellt haben, dass das Verständnis für die Ansprüche und die Denkweise beider Parteien Grundlage für die beste Beratung und Vertretung im Einzelfall ist.

Wann lohnt es sich, uns einzuschalten? Werden wir auch für Geschäftsführer und leitende Angestellte tätig?

Auf Seiten der Arbeitgeber – wir vertreten Firmen aus Handwerk, Industrie und Dienstleistung in der Region – können wir die besten Ergebnisse erzielen, wenn wir bereits frühzeitig, d.h. vor Durchführung personeller Maßnahmen, eingeschaltet werden und damit agieren und nicht nur reagieren können. Wir verstehen es insofern als Selbstverständlichkeit, Sie nicht nur bei uns im Büro, sondern auch direkt vor Ort, bei Ihnen im Betrieb, zu beraten, gegebenenfalls auch im Sinne einer ausgelagerten Personalabteilung. Denn die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt einen Betrieb auch von innen zu kennen bevor rechtliche Entscheidungen getroffen werden.
Arbeitnehmer wenden sich nicht nur nach Erhalt der Kündigung an unsere Kanzlei, sondern auch bereits zu Beginn der „Krise“ des Arbeitsverhältnisses. Damit können wir oft wertvolle Hilfe für den Erhalt des Arbeitsplatzes und die Vermeidung von Eskalation geben. Dies gilt insbesondere für Geschäftsführer und leitende Angestellte, die eine Sonderstellung im Unternehmen genießen und ebenfalls von uns betreut werden. Sollte eine weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr gewünscht oder möglich sein, hilft oft nur noch ein Aufhebungsvertrag. Diesen erstellen wir für Sie und führen die Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite.

Können Sie sich auch als Betriebsrat oder Betriebsratsmitglied an uns wenden?

Zu unseren Mandanten gehören auch Betriebsräte. Diese beraten und vertreten wir bei Fragestellungen des kollektiven Arbeitsrechts wie zum Beispiel der Reichweite ihrer Mitbestimmungsrechte. Auch im Bereich des Individualarbeitsrechts benötigen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer besonderen Position im Unternehmen kompetente Unterstützung. Gerne sind wir auch insofern für Sie da.

Schwerpunkte der Tätigkeit in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung unserer Kanzlei sind:

– Abmahnungen
– Arbeitnehmerhaftung
– Arbeitsentgelt (Fixgehalt und Provisionen)
– Arbeitsverträge (Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung)
– Arbeitszeit
– Aufhebungsverträge (Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung)
– Betriebliche Altersvorsorge
– Betriebsverfassungsrecht (z. B. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats)
– Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung
– Geschäftsführer und leitende Angestellte
– Kündigung und Kündigungsschutz
– Tarifvertragsrecht
– Teilzeit und Befristung
– Überstunden
– Urlaub
– Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Hinzu kommen Bereiche wie Arbeitnehmerüberlassung, Ausbildung, Mindestlohn, Mutterschutz, Zeugnis und Zeitarbeit – also das komplette Arbeitsrecht von A bis Z, insbesondere auch, wenn es Berührungspunkte zum Strafrecht (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, siehe Strafrecht) aufweist.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Theresia Pösl, Anwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWÄLTIN | THERESIA PÖSL

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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