GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen Gesellschaftern, den Organen der Gesellschaft, wie beispielsweise Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung, und der Gesellschaft selbst. Gesellschaftsrechtlicher Beratungsbedarf beginnt, wo in der Regel mindestens zwei Personen gemeinsam ein nicht nur persönliches Ziel zu erreichen suchen.

Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung sind die Gründung von Gesellschaften, die Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, gesellschaftsrechtliche Restrukturierung einschließlich der Umwandlung durch Formwechsel, Ausgliederung, Spaltung oder Verschmelzung. Diese Dienstleistungen nehmen dabei beispielsweise Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), OHG und KG ebenso wie juristische Personen wie die GmbH oder auch Mischformen wie GmbH & Co. KG in Anspruch.

Gesellschaftsorgane beraten wir ferner bei alltäglichen Fragen der Unternehmensführung wie auch der Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Wir stellen somit eine „ausgelagerte Rechtsabteilung“ zur Verfügung. Bei Gesellschaftsversammlungen stellen wir die rechtliche Beratung im Vorfeld und vor Ort sicher. Im Streitfall stehen wir ebenso zur Seite, wie beispielsweise bei Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen.

Die Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Gestaltungstätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

– Gestaltung von Gesellschaftsverträgen einschließlich der Neugründung und Umwandlung
– Rechtsformwahl (siehe auch Steuerrecht)
– Geschäftsführerverträge
– Unternehmenskaufverträge
– Unternehmensnachfolge (siehe auch Erb- und Steuerrecht)

IHR ANSPRECHPARTNER

Dominik Mertl, Anwalt Erbrecht Rosenheim, Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWALT | DOMINIK MERTL

Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht

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