IT-RECHT

Das Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht, erlangte mit dem Aufkommen des Internets an Bedeutung, die stetig anwuchs. Heute ist das Internet ein Rechtsraum mit besonderen Richtlinien und Gesetzen.

IT-Recht versteht man als das Recht der elektronischen Datenverarbeitung, es umfasst sämtliche Rechtsfragen, die durch den Einsatz elektronischer Medien entstehen. Es ist als Querschnittsmaterie zu betrachten, die sich aus zahlreichen anderen Teilrechtsgebieten zusammensetzt, die sich gegenseitig beeinflussen und miteinander verknüpft werden müssen. Zu diesen Reichsgebieten zählen insbesondere auch das Urheberrecht und Markenrecht.

Internetrecht

Das Internet ist längst ein beständiger Teil sowohl der Geschäftswelt, als auch des Privatlebens geworden. Die Nutzungsmöglichkeiten und Anwendungsformen sind dabei noch nicht an ihre Grenzen gekommen, besonders die Möglichkeiten der digitalen Medien verändern sich rasant.

Die Schnelllebigkeit des Internets spiegelt sich auch in Aspekten der rechtlichen Betrachtung wieder. Aufgrund des stetigen technischen Wandels und neuer Entwicklungen gibt es im IT-Recht immer wieder neue Fragestellungen und so müssen auch in rechtlicher Hinsicht fortlaufend neue Lösungsansätze entwickelt und erarbeitet werden.

Gerade im IT-Recht kommt es deshalb darauf an, technisch komplexe Sachverhalte in eine verständliche und gesetzeskonforme Sprache zu übersetzen und diesen unübersichtlichen Bereich rechtlich richtig einzuordnen. Eine Aufgabe, die wir gerne für Sie übernehmen.

Datenschutzrecht

Auch das Datenschutzrecht ist Teil des IT-Rechts. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung stellt es insbesondere an Unternehmen, Organisationen und Seitenbetreiber strenge Anforderungen im Hinblick auf die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Jeder der Daten erhebt, hat hierfür eine gewisse Vorsorge zu betreiben. Dies betrifft vor allem die Schutz- und Organisationspflicht sowie das Transparenzgebot.

Wir erarbeiten für Ihr Unternehmen praxisgerechte Lösungen, um datenschutzrechtliche Hindernisse zu bewältigen.

Die Schwerpunkte unserer it-rechtlichen Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

– Internetrecht
– Datenschutzrecht und Datensicherheitsrecht
– Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce)
– Vertretung bei Urheberrecht- und Markenrechtsverletzungen im Internet (siehe auch Gewerblicher Rechtsschutz)

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