STRAFRECHT

Unser Anspruch:

In keinem anderen Bereich als in dem des Strafrechts ist der Staat mit mehr Macht in der Lage, in die Rechte des Bürgers einzugreifen. In keinem anderen Bereich als dem des Strafrechts können die Konsequenzen staatlichen Handelns für den Einzelnen einschneidender sein: Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere Maßnahmen haben in der Regel für die Betroffenen dramatische und traumatische Folgen und ändern das Leben oft grundlegend.
Nur durch Spezialisierung sowie der damit verbunden Kompetenz und Erfahrung ist eine Verteidigung in der Lage, gegenüber den spezialisierten und auf den ersten Blick übermächtigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu bestehen. Gleichzeitig ist es unabdingbar, dem eigenen Mandanten nicht nur juristisch sondern auch mental eine Stütze zu sein.

Ab wann werden wir tätig?

Wir werden nicht nur tätig, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, sondern helfen Ihnen gerade im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts dabei, dass es gar nicht erst so weit kommt. Das heißt konkret: Wir kommen in Ihr Unternehmen und klären umfassend über strafrechtliche Risiken auf und helfen Ihnen dabei die Verwirklichung von Straftatbeständen wie zum Beispiel Insolvenzverschleppung und Vorenthalten- und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu verhindern. Hierbei profitieren wir insbesondere von unseren Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und für Steuerrecht. Aufgrund derer verfügen wir über die erforderliche fachliche Qualifikation im unternehmerischen Bereich.

Unser Tätigkeitsspektrum:

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Strafrechts liegt auf dem Wirtschaftsstrafrecht. In diesem Bereich beraten und verteidigen wir unter anderem im Zusammenhang mit folgenden Straftatbeständen:
– Bankrott
– Betrug
– Insolvenzverschleppung
– Steuerhinterziehung (siehe auch Steuerrecht)
– Untreue
– Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (siehe auch Arbeitsrecht)
Abgedeckt werden aber auch Bereiche wie
– Körperverletzung
– Verkehrsstrafrecht
– Ordnungswidrigkeitenrecht
– Internetstrafrecht (siehe auch IT-Recht)

Insbesondere bei Verkehrsunfällen können wir Ihnen daher Hilfe aus einer Hand bieten. Neben der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen übernehmen wir auch Ihre Verteidigung wegen einer meist im Raum stehenden fahrlässigen Körperverletzung.

Können Sie sich auch als Opfer einer Straftat an uns wenden?

Wir werden auch für Sie tätig, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind – sei es im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld (zum Beispiel im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, siehe auch Privatrecht), sei es im Rahmen der Nebenklage vor Gericht.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Theresia Pösl, Anwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWÄLTIN | THERESIA PÖSL

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dominik Mertl, Anwalt Erbrecht und Strafrecht Rosenheim, Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWALT | DOMINIK MERTL

Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht

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