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    News & Updates

    Scheidungsrecht

14. März 2018

Wie erfahre ich, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht? – Der Auskunftsanspruch im Familienrecht

Nach einer Trennung stehen oft Unterhaltsansprüche im Raum – Trennungsunterhalt für einen der Ehegatten, Kindesunterhalt für etwaige gemeinsame Kinder.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von den finanziellen Verhältnissen der Ehepartner ab. Anhand derer wird der Unterhalt berechnet.

Oft sind die finanziellen Verhältnisse des Ex-Partners aber für denjenigen, der Unterhalt geltend machen will, nicht klar.

Diese Problematik hat der Gesetzgeber erkannt und räumt Verwandten in gerader Linie (also zum Beispiel Kindern gegenüber ihren Eltern) und Ehepartner untereinander einen Auskunftsanspruch über das Einkommen und das Vermögen ein, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

Gerne helfen wir Ihnen, im Falle einer Trennung erst Ihren Auskunftsanspruch und dann Ihren Unterhaltsanspruch erfolgreich durchzusetzen. Zögern Sie auch nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihres Auskunftsanspruchs. Ansonsten laufen Sie Gefahr, zumindest für die Vergangenheit Unterhaltsansprüche zu verlieren.

14. Februar 2017

Versorgungsausgleich – was versteht man darunter? Wann findet er statt? Kann er ausgeschlossen werden?

Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.

Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren ist dies jedoch nur der Fall, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Anderenfalls findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren kein Versorgungsausgleich statt. Bei einer Ehezeit ab drei Jahren wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen, das heißt automatisch durchgeführt. Da die Durchführung des Versorgungsausgleichs in fast allen Fällen mehrere Monate in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich, bei einer einvernehmlichen Scheidung den Scheidungsantrag bereits mehrere Monate vor Ablauf des Trennungsjahres zu stellen.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Eheleute den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen haben. Dies lässt das Gesetz ausdrücklich zu. Eine solche Vereinbarung bedarf jedoch der notariellen Beurkundung und unterliegt einer Inhalts- und Ausübungskontrolle des Familiengerichts. Hier kann bereits die Gestaltung in einem Ehevertrag durch uns in guten Zeiten die Basis schaffen.

Unseren Mandanten stehen wir in diesem Zusammenhang sowohl beratend, als auch wie in allen weiteren Folgesachen einer Scheidung vor dem Familiengericht – beispielsweise Unterhalts- und Ehewohnungs- und Haushaltssachen – zur Seite.

18. Januar 2017

Elterliche Sorge – Umfang und Tragweite am Beispiel des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Unter Personensorge fallen zum Beispiel die Pflege und Erziehung des Kindes. Unter Vermögenssorge fällt zum Beispiel das Anlegen des Geldes des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung.

Zur Personensorge gehört zudem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, des Wohnsitzes und anderer zeitweiliger Aufenthaltsorte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht spielt in der Praxis vor allem bei Trennung und Scheidung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern eine wichtige Rolle. Denn dann stellt sich häufig die Frage, ob ein Elternteil eigenmächtig den Aufenthaltsort des Kindes ändern kann. Dies ist nicht der Fall.

Die Eltern müssen vielmehr im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle des Kindes handeln. Was dies konkret bedeutet, bedarf – wie so oft – einer Einzelfallbetrachtung.

Unseren Mandanten stehen wir in diesem Bereich sowohl beratend, als auch – wenn es sich nicht vermeiden lässt – im Rahmen einer (gerichtlichen) Durchsetzung zur Seite.

14. April 2016

Scheidung – wann kann eine Ehe geschieden werden?

Im Gesetz ist geregelt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist.

Wann ist eine Ehe gescheitert? Auch diese Frage beantwortet das Gesetz: Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Hier kommt also das berühmte Trennungsjahr zum Tragen.

Fehlt es am Antrag beider Ehegatten oder stimmt der Antragsgegner der Scheidung nicht zu, besteht eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen, dies schreibt das Gesetz zwingend vor. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Zusammenhang und helfen Ihnen bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Scheidung.

12. Juni 2015

Unterhaltspflichten im Überblick

Im Rahmen von Trennung und Scheidung spielt oft die Frage des Unterhalts eine wichtige Rolle.

Insofern ist meist zu unterscheiden zwischen

  • Kindesunterhalt und
  • Ehegattenunterhalt.

Beim Ehegattenunterhalt muss noch einmal in Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt differenziert werden.

Im Rahmen des nachehelichen Unterhalts hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gestärkt.

Das heißt konkret:

Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es nur in einzelnen Fällen – zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes.

Sowohl als Unterhaltsberechtigter, als auch als Unterhaltsverpflichteter lohnt es sich hier, die gesetzlichen Regelungen zu kennen. So lässt sich gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, die meist zu Lasten der Kinder geht.