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    News & Updates

    Schmerzensgeld

19. Mai 2016

Schmerzensgeld – in welchen Fällen kann es gefordert werden und in welcher Höhe?

Die Fälle, in denen Schmerzensgeld gefordert werden kann, sind durch das Gesetz bestimmt. Ansprüche auf Schmerzensgeld kommen danach vor allem bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung in Betracht.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt von den Umständen des Einzelfalles ab – zum Beispiel der Schwere der Verletzung und des durch diese bedingten Leidens.

Vor diesem Hintergrund ist für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld die Dokumentation der Verletzungen durch ärztliche Atteste von enormer Bedeutung. Denn diese müssen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden.

Wir begleiten unsere Mandanten bereits dabei und helfen ihnen bei der Erlangung der für eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung erforderlichen Unterlagen. Zögern Sie nicht, uns hier frühzeitig anzusprechen!

12. Februar 2016

Ist fahrlässiges Handeln strafbar?

Die Antwort auf diese Frage lautet – wie so oft – „Es kommt darauf an.“ – und zwar darauf, ob das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Dies ist zum Beispiel bei Straftaten wie Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und Brandstiftung der Fall. Bei Straftaten wie Betrug, Diebstahl, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Steuerhinterziehung hingegen ist nur vorsätzliches Handeln strafbar.

Vorsatz erfordert zumindest ein billigendes In-Kauf-Nehmen. Da die Antwort auf die Frage, ob ein solches vorliegt, über die Strafbarkeit entscheiden kann, sollten Sie stets von Ihrem „Recht auf einen Strafverteidiger“ Gebrauch machen. Denn ob tatsächlich ein billigendes In-Kauf-Nehmen vorliegt, ist für den juristischen Laien oft schwer zu bestimmen, und entscheidet über vorbestraft oder nicht.

28. August 2015

Trunkenheit im Verkehr – der Klassiker zur Wiesnzeit

Das Strafgesetzbuch bestimmt: „Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke (…) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Tritt noch eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person oder für Sachen von bedeutendem Wert ein, sieht das Gesetz sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wo die Grenzwerte so genannter „absoluter“ Fahruntüchtigkeit liegen.

Für Führer von Kraftfahrzeugen liegt der Mindestwert für die unwiderlegliche Annahme von Fahruntüchtigkeit bei einer BAK von 1,1 ‰. Diese Grenze gilt auch für Fahrer von Krafträdern, Motorrollern und Mofas.

Für Radfahrer setzt die neue Rechtsprechung die Grenze bei 1,6 ‰.

Selbst wenn diese Grenzen noch nicht überschritten wurden, können zumindest Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände erfüllt sein.

Setzen Sie sich hier also nicht unnötig einem Risiko aus!

Wir wünschen Ihnen eine schöne „5. Jahreszeit“ und frei nach den Wüschen aus München ein friedliches Rosenheimer Herbstfest!

30. April 2015

Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber bei Verkehrsunfall

Wer als Arbeitnehmer Rufbereitschaft hat und auf der Fahrt von der Wohnung zum Einsatzort mit seinem Privatauto verunglückt, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz seines Schadens, wenn er sein Auto nutzen musste, um rechtzeitig zum Einsatzort zu kommen.

Dies gilt nur in dem Umfang, den der Arbeitgeber hinzunehmen hätte, wenn der Arbeitnehmer mit einem Dienstfahrzeug verunglückt wäre (Bundesarbeitsgericht Az. 8 AZR 102/10).