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    News & Updates

    Sorgerecht

9. März 2017

Kündigung während der Elternzeit

Ein Klassiker aus dem Arbeitsrech ist die Frage: Ist eine Kündigung während der Elternzeit wirksam?

Die Frage, ob eine Kündigung während der Elternzeit wirksam ist, wird eindeutig durch das Gesetz beantwortet: gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht kündigen. Kündigt der Arbeitgeber dennoch, ist die Kündigung unwirksam, sodass sich Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht erfolgreich dagegen zur Wehr setzen können.

In der Praxis stellt sich dann häufig die Frage, ob die Unwirksamkeit einer Kündigung gleichsam für die Zeit vor der Elternzeit und gleichsam für die Zeit nach der Elternzeit gilt. Hier ist zu differenzieren: Laut Gesetz darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Nach der Elternzeit ist eine Kündigung jedoch grundsätzlich wirksam. Der besondere Kündigungsschutz, der während der Elternzeit besteht, wirkt also nicht nach.

Es empfiehlt sich aber dennoch aus Arbeitgebersicht im Sinne einer nachhaltigen Personalpolitik, bereits während der Elternzeit mit „betroffenen“ Arbeitnehmern in Kontakt zu treten und frühzeitig die Möglichkeiten einer weiteren beruflichen Zusammenarbeit zu besprechen. Auf diese Art und Weise kann oft die sowohl aus Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmersicht unbefriedigende Situation einer Kündigung nach der Elternzeit vermieden werden. Bei diesem Dialog stehen wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern beratend zur Seite. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung helfen wir Ihnen, Ihre Interessen vor Gericht zu wahren.

18. Januar 2017

Elterliche Sorge – Umfang und Tragweite am Beispiel des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Unter Personensorge fallen zum Beispiel die Pflege und Erziehung des Kindes. Unter Vermögenssorge fällt zum Beispiel das Anlegen des Geldes des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung.

Zur Personensorge gehört zudem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, des Wohnsitzes und anderer zeitweiliger Aufenthaltsorte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht spielt in der Praxis vor allem bei Trennung und Scheidung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern eine wichtige Rolle. Denn dann stellt sich häufig die Frage, ob ein Elternteil eigenmächtig den Aufenthaltsort des Kindes ändern kann. Dies ist nicht der Fall.

Die Eltern müssen vielmehr im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle des Kindes handeln. Was dies konkret bedeutet, bedarf – wie so oft – einer Einzelfallbetrachtung.

Unseren Mandanten stehen wir in diesem Bereich sowohl beratend, als auch – wenn es sich nicht vermeiden lässt – im Rahmen einer (gerichtlichen) Durchsetzung zur Seite.

23. November 2016

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Rechtslage und Tragweite

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen die elterliche Sorge nur in drei Fällen gemeinsam zu:

1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),

2. wenn sie einander heiraten oder

3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Diese Vorschrift ist vor allem für Väter von Bedeutung. Greift nämlich keiner der genannten drei Fälle, hat die Mutter die elterliche Sorge. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Vaterschaft – anders als die Mutterschaft – nicht automatisch zur elterlichen Sorge führt.

Probleme treten vor diesem Hintergrund häufig im Fall einer Trennung auf. Liegen dann keine Sorgeerklärungen vor und ist die Mutter nicht zur Abgabe einer solchen bereit, bleibt vielen Vätern – auch im Interesse der Kinder – häufig nur die Möglichkeit eines Antrags auf gemeinsame Übertragung der elterlichen Sorge beim Familiengericht.

Gerne sind wir dabei behilflich. Aber auch bereits im Vorfeld der Familienplanung beraten wir unsere Mandanten über die Auswirkungen einer bewussten Entscheidung für und gegen die Ehe und die sich daran anschließenden vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.

14. April 2016

Scheidung – wann kann eine Ehe geschieden werden?

Im Gesetz ist geregelt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist.

Wann ist eine Ehe gescheitert? Auch diese Frage beantwortet das Gesetz: Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Hier kommt also das berühmte Trennungsjahr zum Tragen.

Fehlt es am Antrag beider Ehegatten oder stimmt der Antragsgegner der Scheidung nicht zu, besteht eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen, dies schreibt das Gesetz zwingend vor. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Zusammenhang und helfen Ihnen bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Scheidung.

12. Juni 2015

Unterhaltspflichten im Überblick

Im Rahmen von Trennung und Scheidung spielt oft die Frage des Unterhalts eine wichtige Rolle.

Insofern ist meist zu unterscheiden zwischen

  • Kindesunterhalt und
  • Ehegattenunterhalt.

Beim Ehegattenunterhalt muss noch einmal in Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt differenziert werden.

Im Rahmen des nachehelichen Unterhalts hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gestärkt.

Das heißt konkret:

Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es nur in einzelnen Fällen – zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes.

Sowohl als Unterhaltsberechtigter, als auch als Unterhaltsverpflichteter lohnt es sich hier, die gesetzlichen Regelungen zu kennen. So lässt sich gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, die meist zu Lasten der Kinder geht.