Rechtsanwalt Steuerrecht Rosenheim

MERTL PÖSL – Rechtsanwälte
Steuerrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Steuerrecht in Rosenheim

Rechtlicher Beratungsbedarf im Steuerrecht ist auf Grund der sich laufend ändernden komplizierten Steuergesetzgebung, europäischer Einflüsse auf das deutsche Steuerrecht und einer Fülle von finanzgerichtlichen Urteilen inzwischen zwingend geworden und spielt in nahezu jeder rechtlichen Prüfung eine wichtige Rolle. Die Gestaltung von Verträgen ist ohne umfassende steuerrechtliche Kenntnisse unmöglich.

Kontinuierliche Erhöhung der Steuer- und Abgabelasten setzen eine systematische Steuerplanung voraus.

Spezialisierung unseres Anwalts im Steuerrecht

Steuergestaltung

Steuerrechtliche Gestaltung ist in den seltensten Fällen Selbstzweck. Zahlreiche Lebenssachverhalte haben steuerliche Auswirkungen und können daher angepasst hieran gestaltet werden. Wir gestalten steueroptimierte Abläufe und Prozesse, vertragliche Beziehungen und Transaktionen. Privatvermögen und unternehmerische Vermögen strukturieren wir so, dass die Ziele unserer Mandanten optimal umgesetzt und steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden.

Steuerstreit

In steuerlichen Auseinandersetzungen unterstützen wir im Rahmen von Betriebsprüfungen punktuell unsere Mandanten und ihre Steuerberater bei der Kommunikation und Aufarbeitung von komplexen Sachverhalten. Wir vertreten die Rechte unserer Mandanten dabei argumentativ in Einspruchs- und Klageverfahren aber auch Verhandlungssituationen mit dem Finanzamt. Sollten Grenzen der Steuergestaltung überschritten worden sein, übernehmen wir auch die Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Steuerliche Schnittstellen

Entscheidungen, Auseinandersetzungen oder auch einseitige Maßnahmen in verschiedensten Rechtsbereichen sind vom Steuerrecht beeinflusst. Wir haben für unsere Mandanten diese Schnittstellen so im Blick, dass Maßnahmen ergriffen werden können, ohne steuerlich ungewollte Ergebnisse zu erzielen. Dabei beraten wir unter anderem bei Investitionsmaßnahmen, Veräußerungen von Wirtschaftsgütern, Nachfolgeregelungen, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen aber auch ehevertraglichen Gestaltungen.

Wann sollten Sie unsere Anwälte für Steuerrecht einschalten?

Wir nehmen je nach Auftrag die steuerliche Prüfung in den von uns betreuten Rechtsgebieten vor und setzen uns dabei auch gerne mit dem Steuerberater unserer Mandanten auseinander. Die Prüfung und Optimierung steuerlicher Wechselwirkungen ist dabei besonders bei sämtlichen Arten der Vertragsgestaltung, ob beispielsweise im Arbeits-, Ehe- und Erb- oder Gesellschaftsrecht, unerlässlich.

Neben der steueroptimierten Vertragsgestaltung stehen wir unseren Mandanten, zu denen wir auch Steuerberater zählen dürfen, bei der Klärung besonders zu beleuchtender steuerlicher Problemstellungen unterstützend oder federführend zur Seite. Diese Tätigkeit findet vorwiegend im Rahmen der Begleitung von Betriebsprüfungen oder für die Interessen unserer Mandanten streitend im Einspruchs- oder Klageverfahren statt.

Sollte im Einzelfall bereits die Grenze der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit überschritten sein, so helfen wir durch eine gezielte Verteidigung im Steuerstrafverfahren vom ersten Verdachtsmoment an.

Übersicht über die Schwerpunkte unserer Rechtsanwälte für Steuerrecht

  • Gestaltung und Steueroptimierung von Verträgen (siehe auch übrige Rechtsgebiete)

  • Steueroptimierung von Rechtsbeziehungen

  • Steueroptimierte Investitionsberatung

  • Unternehmensnachfolge (siehe auch Erb- und Gesellschaftsrecht)

  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren

  • Selbstanzeigen

Leistungen unserer Anwälte für Steuerrecht im Überblick

Steuerrecht für Unternehmen und Unternehmer

Steuern beeinflussen maßgeblich den verbleibenden Gewinn und damit den messbaren Erfolg von Unternehmen und Unternehmern. Als Ergänzung zum laufenden Steuerberater beraten wir häufig bei grundlegenden Entscheidungen für Strukturen und Investitionen und sorgen für gestalterische Umsetzungen mit kreativen Wegen. Wir nehmen aber auch die Rolle ein, unangenehme Verhandlungen mit dem Finanzamt zu führen und sorgen dadurch nicht nur für optimierte Verhandlungsergebnisse, sondern sichern auch ein zukünftiges produktives miteinander zwischen dem Steuerberater unserer Mandanten und dem Finanzamt.

Steuerrecht für Privatvermögen

Auch private Strukturen haben häufig Einfluss auf steuerliche Behandlungen. Hierbei handelt es sich um eine häufig übersehende Schnittstelle. In der Schnittstelle zum Steuerrecht für Unternehmer können dies Betriebsaufspaltungen sein. Aber auch im rein privaten Umfeld sorgen wir dafür, dass insbesondere Veräußerungsmaßnahmen einer oder sogar mehrerer Immobilien nicht zu steuerlich ungewollten Ergebnissen wie einem Verstoß gegen Haltefristen oder gar einem von der Finanzverwaltung angenommenen gewerblichen Grundstückshandel führen. Ohne tatsächliche Veräußerung können Vereinbarungen bei Scheidungen oder auch der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften auch zu fiktiven Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgängen mit einkommensteuerrechtlichen Folgen aber auch dem Entstehen von Grunderwerbsteuer führen. Daneben gestalten wir hier häufig im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Steuerrecht

Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

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Steuerrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

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Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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