Rechtsanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Rosenheim

MERTL PÖSL – Rechtsanwälte
Gewerblicher Rechtsschutz
 

Ihre Rechtsanwälte für gewerblichen Rechtsschutz in Rosenheim

Der gewerbliche Rechtsschutz ist Teil des Rechts des Geistigen Eigentums und umfasst die Schutzrechte von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie Marken, Designs und technischen Erfindungen.

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören neben dem Markenrecht auch das Wettbewerbsrecht.

Spezialisierung unserer Anwälte im gewerblichen Rechtsschutz

Markenrecht

Die eigene Marke ist für ein Unternehmen im Geschäftsleben ein wichtiges Gut und bedeutsames Identifikationsmittel und kann einen erheblichen immateriellen Vermögenswert darstellen. Eine individuelle Marke steigert den Erfolg eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines kompletten Unternehmens und macht die Marke deshalb so wertvoll.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht verbietet bestimmte unzulässige Verhaltensweisen einzelner Unternehmer im Wettbewerb untereinander und in Bezug mit Verbrauchern. Das Wettbewerbsrecht soll einen unverfälschten Wettbewerb gewährleisten und sicherstellen, sodass unlautere Handlungen eines Unternehmers vermieden werden. Der Verbraucher hat so die Möglichkeit informierte Entscheidungen zu treffen.

Warum sollten Sie unsre Rechtsanwälte für gewerblichen Rechtsschutz einschalten?

Mit dem Schutz geschäftlicher Kennzeichnungsrechte wird grundsätzlich bezweckt, die verwertbaren unternehmerischen geistigen Leistungen im gewerblichen Bereich zu regeln und dem Rechtsinhaber die ihm zustehenden Ausschließlichkeitsrechte zu wahren.

Das Markenrecht ist gerade in Zeiten der zunehmenden Marken- und Produktpiraterie und der steigenden Verletzung von Urheberrechten, ein umso wichtigerer und notwendigerer Bestandteil des Schutzes des geistigen Eigentums.

Wir sorgen für den Schutz und die effektive Verteidigung Ihrer immateriellen Güter. Wir helfen auch bei Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowohl im einstweiligen Rechtsschutz als auch im Klageverfahren.

Auch bei der Abwehr von Abmahnungen anderer Markeninhaber sind wir für Sie da.

Sie wollen Ihre Produkt- und Unternehmensnamen bzw. die Designs Ihrer Produkte wirksam gegen Nachahmer absichern, wir melden Ihre Marke an.

Übersicht über unsere Schwerpunkte im gewerblichen Rechtsschutz

  • Markenrecht; insbesondere: Markenanmeldung und Markenschutz

  • Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen

  • Erstellung und Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen

  • Beratung und Vertretung bei Aussprache oder Erhalt von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

  • Prüfung und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Klagen

  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtschutzes (siehe auch Urheberrecht)

  • Arbeitnehmererfinderrecht (siehe auch Arbeitsrecht)

Ihre Anwältin für gewerblichen Rechtsschutz in Rosenheim

Leistungen unserer Rechtsanwälte für gewerblicher Rechtsschutz im Überblick

Geistiges Eigentum im Unternehmen

Ihr geistiges Eigentum, Ihre Marken, Ihre Ideen und Ihre gestalterische Phantasie sind Ihr wichtigstes Kapital. Als Unternehmen sollten Sie besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung Ihrer gewerblichen Schutzrechte legen. Denn der Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte stellt einen erheblichen Wert Ihres Unternehmens dar.

Schutz des geistigen Eigentums

Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres geistigen Eigentums vor unberechtigter Nutzung, Verwertung oder Nachahmung durch Dritte zu schützen. Auch im Falle der Verletzung Ihrer Rechtsposition stehen wir Ihnen zur Seite, beraten Sie und setzen uns effektiv gegen die Verletzung durch die Ausschöpfung sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Möglichkeiten ein.

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KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

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Kupferleitung statt Highspeed-Internet: Irreführende „Glasfaser-DSL“-Werbung von 1&1 untersagt

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 16. September 2025 (Az. 3 HK O 69/24) der Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die 1&1 Telecommunication SE wegen irreführender Werbung stattgegeben. Die Entscheidung bestätigt, dass die auf der Webseite dargestellten Angaben zur Verfügbarkeit von Glasfaser-Internet scheinbar falsche Tatsachen suggerierten und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

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