GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Der gewerbliche Rechtsschutz ist Teil des Rechts des Geistigen Eigentums und umfasst die Schutzrechte von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie Marken, Patenten, Designs und technischen Erfindungen.
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören neben dem Markenrecht auch das Wettbewerbsrecht, das Patentrecht und das Design- und Gebrauchsmusterrecht.

Markenrecht

Die eigene Marke ist für ein Unternehmen im Geschäftsleben ein wichtiges Gut und bedeutsames Identifikationsmittel und kann einen erheblichen immateriellen Vermögenswert darstellen. Eine individuelle Marke steigert den Erfolg eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines kompletten Unternehmens und macht die Marke deshalb so wertvoll.

Mit dem Schutz geschäftlicher Kennzeichnungsrechte wird grundsätzlich bezweckt, die verwertbaren unternehmerischen geistigen Leistungen im gewerblichen Bereich zu regeln und dem Rechtsinhaber die ihm zustehenden Ausschließlichkeitsrechte zu wahren.

Das Markenrecht ist gerade in Zeiten der zunehmenden Marken- und Produktpiraterie und der steigenden Verletzung von Urheberrechten, ein umso wichtigerer und notwendigerer Bestandteil des Schutzes des geistigen Eigentums.

Wettbewerbsrecht

Auch zum gewerblichen Rechtsschutz zählt das Wettbewerbsrecht, dieses verbietet bestimmte unzulässige Verhaltensweisen einzelner Unternehmer im Wettbewerb untereinander und in Bezug mit Verbrauchern. Das Wettbewerbsrecht soll einen unverfälschten Wettbewerb gewährleisten und sicherstellen, sodass unlautere Handlungen eines Unternehmers vermieden werden. Der Verbraucher hat so die Möglichkeit informierte Entscheidungen zu treffen.

Wir sorgen für den Schutz und die effektive Verteidigung Ihrer immateriellen Güter. Wir helfen auch bei Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowohl im einstweiligen Rechtsschutz als auch im Klageverfahren.

Auch bei der Abwehr von Abmahnungen anderer Markeninhaber sind wir für Sie da.
Sie wollen Ihre Produkt- und Unternehmensnamen bzw. die Designs Ihrer Produkte wirksam gegen Nachahmer absichern, wir melden Ihre Marke an.

Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

– Markenrecht; insbesondere: Markenanmeldung und Markenschutz
– Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
– Erstellung und Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
– Beratung und Vertretung bei Aussprache oder Erhalt von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
– Prüfung und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
– Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Klagen
– Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtschutzes (siehe auch Urheberrecht)
– Arbeitnehmererfinderrecht (siehe auch Arbeitsrecht)

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