Risikoanalyse nach Geldwäschegesetz für Steuerberater

Wir unterstützen Steuerberater in zahlreichen Bereichen – meist für deren Mandanten gemeinsam mit Steuerberatern in komplexen Gestaltungssituationen, Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden, also Finanzämtern, und in Fällen der Steuerhinterziehung.

Jedoch stehen häufig auch Steuerberater vor der Herausforderung eigener Pflichten. So hat das Geldwäschegesetz nicht nur im vergangenen Jahr den Mandanten das Transparenzregister beschert. Auch Steuerberatern wurden zahlreiche Pflichten aufgebürdet. Hintergrund ist die stärkere Gewichtung nach einem risikobasierten Ansatz im Geldwäschegesetz (GWG). Auch politisch exponierte Personen sind in einen neuen Fokus gerückt worden.

Für Steuerberater jedoch gilt eine Verpflichtung der Prävention durch eine Risikoanalyse, die nicht nur zu erstellen ist. Der Fokus liegt auch hier auf Dokumentation, regelmäßiger Prüfung und Aktualisierung. Dies ist auch das Einfallstor für die Aufsichtsbehörde, also die Kontrolle durch die Steuerberaterkammern. Erste bayerische Steuerberaterkammern haben hier auch Prüfungen bereits aufgenommen.

Die Dokumentation und auch Risikoeinschätzung ist hier nicht zu unterschätzen. Ein höheres Risiko ist bereits bei augenscheinlich klassischen Geschäftsbereichen häufig zu definieren. So zählt bereits ein Unternehmen, das mehr als 10% des Umsatzes bar tätigt, zu einem bargeldintensiven Betrieb, denken Sie nur an Ihre Mandanten aus dem Offline-Handel, der Gastronomie aber auch und besonders dem gesamten Imbissbereich bis hin zu Metzgereien und Bäckereien – nach der Definition also Betriebe mit einem Faktor potenziell höheren Risiko nach dem Geldwäschegesetz.

Bei natürlichen Personen sind folgende Daten zu dokumentieren und aber auch zu prüfen:

  • Vor- und Nachname
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift
  • Geburtsort und -datum
  • Art des Ausweises, der ausstellenden Behörde und Ausweisnummer

Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind dies:

  • Name, Firma und Rechtsform
  • Sitz-Anschrift
  • Mitglieder des Vertretungsorgans, der gesetzlichen Vertreter oder auftretenden Personen
  • Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte
  • Registergericht und -nummer

Die steuerberaterlichen Dokumentationspflichten gehen bis zu einer Kopie oder einem Scan des gültigen Ausweises der Mandanten – und das in Zeiten der DSGVO. Vereinfachte Sorgfaltspflichten liegen nur bei besonderen Gruppen nach § 14 GWG vor, entbinden jedoch nicht von der Indentifizierung an sich.

Beachten Sie in diesen Themen auch die Aufbewahrungspflicht – nach Ende der Geschäftsbeziehung. Überprüfen Sie also Ihre Dokumentationen zumindest jährlich auch in dieser Hinsicht.

Und was geschieht, wenn die Risikoanalyse einen Sachverhalt an den Tag bringt? Ein Spannungsfeld zwischen Schweigepflicht und Anzeigepflicht entsteht, das neben der sauberen Dokumentation die nächsten Probleme aufwirft.

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