Steuerrecht Letzte Chance für die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie. Achtung: Bei der Auszahlung ist Vorsicht geboten!

Bis zum 31. Dezember 2024 haben Arbeitgeber noch die Möglichkeit, ihren Beschäftigten die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie (IAP) in Höhe von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dieses zeitlich begrenzte Angebot wurde eingeführt, um Arbeitnehmer angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Inflation zu entlasten. Doch wer diese Prämie noch ausschöpfen möchte, muss sich beeilen – die Frist endet bald und die Auszahlung muss zwingend noch im Jahr 2024 erfolgen.

Auf was ist zu achten?

Eine korrekte Abwicklung der Inflationsprämie ist unerlässlich, um die Steuer- und Abgabenfreiheit zu sichern. Dabei gilt:  Entscheidend ist nicht der Abrechnungsmonat, sondern das Datum der tatsächlichen Auszahlung.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Wird die Inflationsprämie zwar mit der Lohnabrechnung für  Dezember 2024  berechnet, aber erst im Januar 2025 ausgezahlt, entfällt die Steuer- und Abgabenfreiheit. Stattdessen wird die Prämie dann als regulärer Arbeitslohn behandelt und entsprechend besteuert.

Empfehlung: Frühzeitige Auszahlung!

Unternehmen oder Betriebe, deren Lohnabrechnungen in der Regel erst spät im Monat erfolgen, könnten in zeitliche Schwierigkeiten geraten. Denn eine Abrechnung für Dezember, die beispielsweise erst im Januar 2025 ausgezahlt wird, erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und es am Jahresende keine Verzögerungen gibt, empfehlen wir, die Auszahlung der Prämie im Rahmen der Lohnabrechnung für November 2024 vorzunehmen oder die  Auszahlung der Lohnabrechnung im Dezember vorzuziehen . Dies bietet zusätzliche Planungssicherheit und minimiert das Risiko von unerwarteten Problemen rund um den Jahreswechsel.

Hinweise zur Abwicklung:

  • Die Inflationsprämie kann nur im Rahmen der Lohnabrechnung gezahlt werden.
  • Voraussetzung ist, dass die Auszahlung bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgt.
  • Arbeitgeber, die den Höchstbetrag von 3.000 Euro bisher noch nicht ausgeschöpft haben, können verbleibende Prämienbeträge noch in diesem Jahr nutzen.
  • Vorsicht bei dauerhaften Lohnerhöhungen in Kombination mit der IAP

Fazit: Jetzt handeln und Zeitdruck vermeiden.

Mit der steuer- und abgabenfreien Inflationsprämie können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden finanziell entlasten und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wer jedoch bis zur letzten Minute wartet, riskiert, dass die Auszahlung ins neue Jahr rutscht und die Prämie damit nicht mehr steuerfrei bleibt. Unsere Empfehlung lautet daher klar:  Setzen Sie mögliche Prämienzahlungen frühzeitig um.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
20. November 2024

Diesen Beitrag teilen

Arbeitsrecht
06.09.2018

Neues aus dem Arbeitsrecht: Erleichterte Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Auswertung des Bildmaterials auch noch nach mehreren Monaten möglich

Bei einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung nicht schon durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig und verletzt den Arbeitnehmer nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden.

Beitrag lesen
Strafrecht, Jugendstrafrecht
02.08.2018

Die Folgen der Jugendstraftat – Wie wird die Straftat eines Jugendlichen bestraft?

Wenn ein Jugendlicher (wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist) oder ein Heranwachsender (wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist) eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, gilt das Jugendgerichtsgesetz.

Beitrag lesen
Steuerrecht
13.07.2018

Risikoanalyse nach Geldwäschegesetz für Steuerberater

Wir unterstützen Steuerberater in zahlreichen Bereichen – meist für deren Mandanten gemeinsam mit Steuerberatern in komplexen Gestaltungssituationen, Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden, also Finanzämtern, und in Fällen der Steuerhinterziehung.

Beitrag lesen