30. April 2015

Unternehmenssicherung durch Vollmacht

An welche Punkte denken Sie spontan, wenn Sie an Unternehmenssicherung denken? Kreditwürdigkeit – die eigene und die der Kunden. Kennzahlen. Haftung. Versicherungspolicen.

Kleine und mittelständische persönlich oder durch die Familie geführte Unternehmen und solche Unternehmer sollten zuerst an folgende Fragen beantworten:

  1. Was passiert, wenn ich gerade nicht verfügbar bin?
  2. Was passiert, wenn ich nicht mehr bin?

Antworten hierauf verbessern nicht nur die Kreditwürdigkeit. Sie sichern Ihr Unternehmen.

Die Antwort ist meist mit einer Person verbunden. Diese Person zu finden, kann schwer sein, ist aber Unternehmerpflicht. Im eigenen Interesse, dem der Familie und dem der Angestellten.

Diese Person muss jedoch auch in die Lage versetzt werden, zu handeln. Dafür sorgen wir bei unseren Mandanten.

Im ersten Fall müssen Sie wissen, dass niemand automatisch für Sie handeln kann oder darf. Auch nicht der Ehepartner, das erwachsene Kind oder der langjährige Mitarbeiter.

Sie müssen die Person oder die Personen ihres Vertrauens bevollmächtigen. Nachdem Sie dadurch für den Ernstfall vorsorgen, spricht man von einer Vorsorgevollmacht. Diese kann umfassend als Generalvollmacht ausgestaltet werden, sie kann aber auch individuell für einzelne Bereiche erteilt werden, und somit auf die unternehmerische Seite beschränkt werden. Sie haben die Möglichkeit, für jeden Bereich die jeweils geeignetste Person auszuwählen.

Stellen Sie sich Ihrer Verantwortung und suchen Sie Ihre Vertrauensperson!