Rechtsanwalt Urheberrecht Rosenheim

MERTL PÖSL – Rechtsanwälte
Urheberrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Urheberrecht in Rosenheim

Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts und das Schutzrecht für persönlich-geistige Schöpfungen, dabei soll nicht nur der Urheber, sondern auch das Werk geschützt werden. Der Urheber und sein Werk stehen im Zentrum des Urheberrechts.

Oft fehlt es auch an einer effektiven Um- und Durchsetzung der Urheberrechte, weil Urheber in Vertragsverhandlungen häufig unbewusst ihre Urheberrechte verschenken. Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Urheberrechte und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, damit die Urheberrechte an Ihrem Werk von Beginn an entsprechend berücksichtigt werden.

Spezialisierung unserer Anwältin im Urheberrecht

Lizenzverträge

Oft fehlt es auch an einer effektiven Um- und Durchsetzung der Urheberrechte, weil Urheber in Vertragsverhandlungen häufig unbewusst ihre Urheberrechte verschenken. Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Urheberrechte und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, damit die Urheberrechte an Ihrem Werk von Beginn an entsprechend berücksichtigt werden.

Urheberrechtsverletzungen

Urheberrechtsverletzungen an Texten, Fotografien, Kompositionen, Computerprogrammen oder anderen Werken können schwerwiegende Folgen haben. Werden die Urheberrechte verletzt, kann der Rechteinhaber gegen den unrechtmäßigen Nutzer Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.

Warum sollten Sie unsre Rechtsanwälte für Urheberrecht einschalten?

Das Urheberrecht schützt insbesondere das geistigen Schaffen auf dem literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Gebiet, also Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sowie Leistungen von Fotografen, Produzenten, Künstlern und Inhabern von Leistungsschutzrechten.

Es ist Teil des Immaterialgüterrechts und das Schutzrecht für persönlich-geistige Schöpfungen, dabei soll nicht nur der Urheber, sondern auch das Werk geschützt werden. Der Urheber und sein Werk stehen im Zentrum des Urheberrechts.

Es schützt insbesondere das geistigen Schaffen auf dem literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Gebiet, also Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sowie Leistungen von Fotografen, Produzenten, Künstlern und Inhabern von Leistungsschutzrechten.

Das Urheberrecht schützt die ideellen Interessen des Urhebers aufgrund seines Urheberpersönlichkeitsrechts und außerdem die materiellen Interessen. Dem Urheber allein steht die wirtschaftliche Verwertung seines Werks zu und über die Nutzung seines Werks zu entscheiden. Sehr wichtig ist daher eine sorgfältige Regelung bei der Vergabe von Nutzungsrechten an eigenen Werken

Das Urheberrecht regelt also das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk. In diesem Zusammenhang beraten wir sie in Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich Inhalt, Umfang und Übertragbarkeit des subjektiven Rechtes und helfen ihnen mit der Durchsetzung ihrer Rechte bei deren Verletzung.

Übersicht über die Schwerpunkte unserer Anwälte für Urheberrecht

  • Aussprache von urheberrechtlichen Abmahnungen

  • Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen

  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen

  • Urheberechtliche Vertragsgestaltung

  • Beratung und Vertretung bei Verletzung Ihrer Namens- oder Persönlichkeitsrechte

  • Medienrecht

  • Internetrecht (siehe auch IT-Recht)

  • Markenrecht (siehe auch Gewerblicher Rechtsschutz)

Ihre Rechtsanwältin für Urheberrecht in Rosenheim

Leistungen unserer Anwälte für Urheberrecht im Überblick

Verwender

Die Nutzung von Bildern, Texten und auch Software bedarf der vertraglichen Regelung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und sagen Ihnen, was Sie konkret tun müssen, um Bilder, Texte und Videos rechtssicher zu nutzen.

Urheber

Dem Urheber steht ein Urheberrecht an seiner Schöpfung zu. Der Urheber entscheidet wer und wie sein Werk genutzt werden darf. Wir unterstützen Sie bei der Verwertung Ihres Werks und beim Schutz Ihres Werks.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Urheberrecht

Urheberrecht
13.06.2025

BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 16/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die ikonischen Birkenstock-Sandalen keinen Schutz als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG genießen. Damit bleibt es beim zeitlich beschränkten Schutz über das Designrecht – ein Dämpfer für Unternehmen, die mit dem Urheberrecht strategisch gegen Nachahmer vorgehen wollen.

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KI-AI-Urheber-IT-Internet
Urheberrecht
30.09.2024

Proprietäre Lizenz: Der Schlüssel zum Schutz und zur Verwertung Ihres geistigen Eigentums

Als Softwareentwickler oder ‑anbieter stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre wertvollen Produkte bestmöglich zu schützen und gleichzeitig attraktiv für Ihre Kunden zu gestalten. Proprietäre Softwarelizenzen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie können Sie das volle Potenzial dieser Lizenzform für Ihr Unternehmen ausschöpfen? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte proprietärer Lizenzen und zeigen Ihnen, worauf es bei der Gestaltung ankommt.

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Urheberrecht
27.06.2024

Zwei Gerichte - Zwei Meinungen

Die Fototapete beschäftige in der jüngsten Vergangenheit das LG Köln und das OLG Düsseldorf. Der Sachverhalt ist simpel. Die Beklagten statteten ihre Räume mit Fototapeten aus und stellten Fotos davon auf Social Media Plattformen ins Internet. Hiergegen setzte sich der Urheber der Fotos auf der Tapete zur Wehr und nahm die Beklagten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.

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