Rechtsanwalt Mietrecht Rosenheim

MERTL PÖSL – Rechtsanwälte
Mietrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht in Rosenheim

Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern in allen Fragen rund um gewerbliche und privat genutzte Immobilien.

Spezialisierung unserer Anwältin im Mietrecht

Räumungsprozess

Oft beginnen die Probleme im Mietrecht erst mit der Kündigung und der Rückgabe der Wohnung. Die Durchsetzung der Räumung der Wohnung bietet dabei ein erhöhtes Streitpotential.

Aufhebungsverträge

Nicht jeder Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter muss vor Gericht enden. Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen ermöglicht eine friedliche Beendigung des Mietverhältnisses.

Warum sollten Sie unsere Rechtsanwälte für Mietrecht einschalten?

Bei Mietverträgen können eine Reihe an Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstehen. Wir vertreten Mieter oder Vermieter umfassend in allen juristischen Fragen des Wohnraummietrechts und des Gewerberaummietrechts. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen, bei Problemen während eines bestehenden Mietverhältnisses oder bei dessen Kündigung beziehungsweise Abwicklung.

Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, beraten bei laufenden Mietverhältnissen, Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Im Mietrecht bieten wir Ihnen eine Vertretung zu den mietrechtlichen Kündigungsfristen, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, der Mietkaution, Mieterhöhungen, Räumungsprozessen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Übersicht über die Schwerpunkte unserer Anwälte für Mietrecht

  • Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen

  • Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag

  • Räumungsverfahren

  • Miete und Mieterhöhung

  • Mängel der Mietsache und Mietminderung

  • Wohnungseigentumsrecht

  • Maklerrecht

Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Rosenheim

Leistungen unserer Anwälte für Mietrecht im Überblick

Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht behandelt den Teilbereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Es enthält Sondervorschriften zum Schutz der Mieter im Vergleich zum Mietrecht über Räume, die keine Wohnräume sind. Wir unterstützen Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Gewerberaummietrecht

Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum, sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat. Somit fallen auch Mietverträge von freiberuflich tätigen Personen unter den Bereich der Gewerbemiete. Insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen über Gewerberaum besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei der wir Sie beraten und unterstützen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Mietrecht

Vertragsunterzeichnung
Mietrecht
29.09.2025

Rückgabeprotokolle im Mietrecht: Bindungswirkung und Grenzen

Bei der Wohnungsrückgabe ist das Rückgabeprotokoll oft ein unscheinbares Dokument, dem beide Seiten schnell ihre Unterschrift geben. Doch was darin steht, hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Wer bestätigt, dass eine Wohnung mangelfrei ist, kann sich später nicht mehr auf Mängel berufen – selbst wenn diese tatsächlich vorhanden waren. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hanau, die die Bedeutung solcher Protokolle noch einmal unterstreicht.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Mietrecht
26.09.2025

Überraschende Indexmietvereinbarung im Mietvertrag unwirksam

Im Mietrecht gelten hohe Anforderungen an Formulierungen, Transparenz und Übersichtlichkeit mietpreisgestaltender Klauseln. Eine besonders heikle Spielart ist die Indexmiete gemäß § 557b BGB. Kürzlich hat das Landgericht Berlin II klargestellt, dass eine Indexmietvereinbarung bereits dann unwirksam sein kann, wenn sie in einem Mietvertrag versteckt oder an unerwarteter Stelle untergebracht ist – und zudem intransparent formuliert wurde. Der Beschluss (13.01.2025, Az. 63 S 138/24) schafft neue Klarheit in der Rechtsprechung und mahnt Vermieter zur sorgfältigen Vertragsgestaltung.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Mietrecht
03.09.2025

Vermieter dürfen Heizungswartung nicht mit Kaution verrechnen

Die Rückzahlung der Mietkaution ist regelmäßig Anlass für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Häufig versuchen Vermieter, offene Forderungen oder vermeintliche Schäden über die Kaution auszugleichen. Doch nicht jede Kostenposition eignet sich für eine Verrechnung. Das Amtsgericht Stuttgart stellte in einem aktuellen Fall klar, dass Wartungskosten für die Heizungsanlage nicht auf die Kaution angerechnet werden dürfen – auch wenn der Mietvertrag eine Umlage dieser Kosten auf den Mieter vorsieht.

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