Rechtsanwalt Mietrecht Rosenheim

MERTL PÖSL – Rechtsanwälte
Mietrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht in Rosenheim

Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern in allen Fragen rund um gewerbliche und privat genutzte Immobilien.

Spezialisierung unserer Anwältin im Mietrecht

Räumungsprozess

Oft beginnen die Probleme im Mietrecht erst mit der Kündigung und der Rückgabe der Wohnung. Die Durchsetzung der Räumung der Wohnung bietet dabei ein erhöhtes Streitpotential.

Aufhebungsverträge

Nicht jeder Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter muss vor Gericht enden. Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen ermöglicht eine friedliche Beendigung des Mietverhältnisses.

Warum sollten Sie unsere Rechtsanwälte für Mietrecht einschalten?

Bei Mietverträgen können eine Reihe an Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstehen. Wir vertreten Mieter oder Vermieter umfassend in allen juristischen Fragen des Wohnraummietrechts und des Gewerberaummietrechts. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen, bei Problemen während eines bestehenden Mietverhältnisses oder bei dessen Kündigung beziehungsweise Abwicklung.

Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, beraten bei laufenden Mietverhältnissen, Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Im Mietrecht bieten wir Ihnen eine Vertretung zu den mietrechtlichen Kündigungsfristen, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, der Mietkaution, Mieterhöhungen, Räumungsprozessen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Übersicht über die Schwerpunkte unserer Anwälte für Mietrecht

  • Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen

  • Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag

  • Räumungsverfahren

  • Miete und Mieterhöhung

  • Mängel der Mietsache und Mietminderung

  • Wohnungseigentumsrecht

  • Maklerrecht

Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Rosenheim

Leistungen unserer Anwälte für Mietrecht im Überblick

Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht behandelt den Teilbereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Es enthält Sondervorschriften zum Schutz der Mieter im Vergleich zum Mietrecht über Räume, die keine Wohnräume sind. Wir unterstützen Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Gewerberaummietrecht

Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum, sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat. Somit fallen auch Mietverträge von freiberuflich tätigen Personen unter den Bereich der Gewerbemiete. Insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen über Gewerberaum besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei der wir Sie beraten und unterstützen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Mietrecht

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Mietrecht, Mietrecht (gewerblich)
01.06.2025

Neue E-Rechnungspflicht: Auch Vermieter können betroffen sein

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Pflicht besteht, sofern sie gegenüber anderen Unternehmen ihre Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen (B2B-Bereich).

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Mietrecht, Wohnraummietrecht
24.02.2025

Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag?

Befristete Mietverhältnisse unterliegen im deutschen Mietrecht strengen Voraussetzungen. In einem Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Kreuzberg stellte sich die Frage, ob eine Studentin, die eine möblierte Wohnung mit befristetem Vertrag gemietet hatte, tatsächlich ausziehen musste oder ob das Mietverhältnis als unbefristet galt. Das Gericht entschied zugunsten der Mieterin – mit Verweis auf die gesetzlichen Regelungen zur Befristung und zur „vorübergehenden Gebrauchsüberlassung“.

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Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.01.2025

Kündigungsgrund Hausverkauf?

Kann ein vermietetes Haus nur mit erheblichem Abschlag verkauft werden, ist eine „Verwertungskündigung“ berechtigt. Wie hoch der Mindererlös sein muss, damit ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietvertrages besteht, ist aber nicht abschließend geklärt.

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