Rechtsanwalt Familienrecht Rosenheim
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Worauf wir im Familienrecht Wert legen:
Oft werden familienrechtliche Auseinandersetzungen von emotionalen Spannungen geprägt. Daher ist es in vielen Fällen ratsamer, sich an einem Tisch auszusprechen als ein Gerichtsverfahren vorschnell einzuleiten – gerade wenn es darum geht, bei der Trennung der Eltern Nachteile für die gemeinsamen Kinder zu vermeiden. Manchmal allerdings ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich; dann braucht es einen Anwalt, der fachlich qualifiziert, zielstrebig, aber auch mit Blick auf die Umstände des konkreten Falles die Interessen seines Mandanten vertritt, also bei aller Sachlichkeit nicht den Bezug zu seinem Mandanten und dessen familiären Problemen verliert.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Familienrecht sind:
Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht ist das komplette Familienrecht von A bis Z, zum Beispiel:
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Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit und die Zeit nach Scheidung
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Eheverträge (siehe auch Vertragsgestaltung)
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Ehewohnung
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Hausrat
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Internationales Familienrecht
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Kindesunterhalt
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Sorgerecht
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Trennung und Scheidung
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Umgangsrecht
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Vaterschaft
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Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung (Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, siehe auch Vertragsgestaltung)
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Versorgungsausgleich
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Vorsorgerecht (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung)
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Zugewinnausgleich
Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Rosenheim
Leistungen unserer Anwältin für Familienrecht im Überblick
Ehevertrag und Vermögensauseinandersetzung
In aller Regel kann man potentiellen Auseinandersetzungen durch klare Regelungen vor Eheschließung den Boden entziehen. Gerade bei Vorhandensein eines florierenden Unternehmens oder großen Vermögens ist es ratsam, vor Eheschließung zu agieren, als später nur noch reagieren zu können. Wir sind Ihnen dabei behilflich im Rahmen von Eheverträgen. So können wir im Falle von Trennung und Scheidung die Zerschlagung des Unternehmens oder Auseinandersetzung des Vermögens verhindern. In diesem Zusammenhang qualifizieren wir uns besonders durch unsere Fachanwaltschaft für Steuerrecht und unsere Spezialisierung auf das Gesellschaftsrecht.
Trennung und Scheidung
Bei einer Trennung sollten Sie in jedem Fall sofort zu uns kommen und nicht erst den Ablauf des Trennungsjahres abwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Unterhalt geltend machen wollen. Denn dieser wird erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ihren Ex-Partner zur Zahlung oder Auskunft über sein Einkommen aufgefordert haben, geschuldet. Wenn Sie damit also zu lange warten, verlieren Sie Monat für Monat Geld. Wir helfen Ihnen dabei, dies zu verhindern, und regeln für Sie und mit Ihnen alle ab Trennung anfallenden Rechtsprobleme. Ihre Ansprüche machen wir ggf. für Sie gerichtlich geltend und stellen für Sie einen Scheidungsantrag. Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche sind wir Ihnen ebenfalls behilflich.
Sorgerecht und Umgang
Bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Streitigkeiten über den Umgang geht es in erster Linie um das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass diese im Mittelpunkt stehen und gleichzeitig Ihre Rechte und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Oftmals empfiehlt es sich, frühzeitig außergerichtlich eine faire Vereinbarung über Sorgerecht und Umgang zu treffen, um emotionale Belastungen der gemeinsamen Kinder zu vermeiden.