Rechtsanwalt Arbeitsrecht Rosenheim

MERTL PÖSL – Rechtsanwälte
Arbeitsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Rosenheim

Das Arbeitsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir verfügen über eine Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weil wir festgestellt haben, dass das Verständnis für die Ansprüche und die Denkweise beider Parteien Grundlage für die beste Beratung und Vertretung im Einzelfall ist.

Wen beraten und vertreten wir im Arbeitsrecht?

Arbeitgeber

Arbeitgeber unterstützen wir in allen Bereichen des Arbeitsrechts, sei es bei der Vertragsgestaltung, der Umsetzung personeller Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung sowie Arbeitgeberkündigung, der Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen, der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir verstehen die Bedeutung einer rechtssicheren Arbeitsbeziehung.

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Arbeitnehmer

Was für Arbeitgeber gilt, gilt auch für Arbeitnehmer. Auch diese unterstützen wir in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere bei der Vertragsgestaltung, Beendigung einer Beschäftigung und der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber – sei es außergerichtlich oder gerichtlich.

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Können Sie sich auch als Betriebsrat oder Betriebsratsmitglied an uns wenden?

Zu unseren Mandanten gehören auch Betriebsräte. Diese beraten und vertreten wir bei Fragestellungen des kollektiven Arbeitsrechts wie zum Beispiel der Reichweite ihrer Mitbestimmungsrechte. Auch im Bereich des Individualarbeitsrechts benötigen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer besonderen Stellung im Unternehmen kompetente Unterstützung. Gerne sind wir hier an Ihrer Seite.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht sind:

  • Abmahnungen

  • Arbeitnehmerhaftung

  • Arbeitsentgelt (Fixgehalt und Provisionen)

  • Arbeitsverträge (Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung)

  • Arbeitszeit

  • Aufhebungsverträge (Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung)

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Betriebsverfassungsrecht (z. B. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats)

  • Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung

  • Geschäftsführer und leitende Angestellte

  • Kündigung und Kündigungsschutz

  • Tarifvertragsrecht

  • Teilzeit und Befristung

  • Überstunden

  • Urlaub

  • Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Hinzu kommen Bereiche wie Arbeitnehmerüberlassung, Ausbildung, Mindestlohn, Mutterschutz, Zeugnis und Zeitarbeit – also das komplette Arbeitsrecht von A bis Z, insbesondere auch, wenn es Berührungspunkte zum Strafrecht (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), aufweist.

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rosenheim

Leistungen unserer Anwälte für Arbeitsrecht im Überblick

Arbeitsrecht auf Seiten der Arbeitgeber

Auf Seiten der Arbeitgeber – wir vertreten Firmen aus Handwerk, Industrie und Dienstleistung in der Region – können wir die besten Ergebnisse erzielen, wenn wir bereits frühzeitig, d.h. zum Beispiel vor Durchführung personeller Einzelmaßnahmen, eingeschaltet werden und damit agieren und nicht nur reagieren können. Wir verstehen es dabei als Selbstverständlichkeit, Sie nicht nur bei uns im Büro in Rosenheim, sondern auch direkt vor Ort, bei Ihnen im Betrieb, zu beraten, gegebenenfalls im Sinne einer ausgelagerten Personalabteilung. Denn die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, einen Betrieb auch von innen zu kennen bevor rechtliche Entscheidungen getroffen werden.

Unsere Leistungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unterstützen wir bei einer fairen Behandlung und der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte. Unsere besten Ergebnisse können wir erzielen, wenn wir bereits frühzeitig, d.h. zu Beginn oder sogar vor Entstehung einer "Krise" zu Rate gezogen werden. So wenden sich viele Arbeitnehmer zum Beispiel nicht erst nach Erhalt einer Kündigung an uns, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem das Arbeitsverhältnis belastet ist. In diesen Fällen können wir wertvolle Hilfe für den Erhalt des Arbeitsplatzes und die Vermeidung von Eskalation geben. Auch bei Eskalation stehen wir Ihnen mir Rat und Tat zur Seite. In manchen Fällen ist es wichtig, dass wir unverzüglich eingeschaltet werden. Sie können sich daher auch kurzfristig an uns wenden.

Sollte eine weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr gewünscht oder möglich sein, hilft oft nur noch ein Aufhebungsvertrag. Diesen erstellen wir für Sie und führen die Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
02.02.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig

Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

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Arbeitsrecht
19.01.2026

Dank und Wünsche sind kein integraler Bestandteil von Arbeitszeugnissen

Um Arbeitszeugnisse wird vor Gericht häufig gestritten. Zum Teil sind sich die Gerichte dabei uneinig. So auch in einem Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein "Machtwort" gesprochen hat.

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Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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