22. Mai 2015

Rechtsanspruch auf Bonuszahlung im Arbeitsrecht?

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von Bedeutung ist die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Bonuszahlung hat.

Wie so oft heißt hier die Antwort: „Es kommt darauf an.“

Von Bedeutung ist, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Ein Arbeitsvertrag mit der Klausel: „Die Zahlung des Bonus erfolgt in jedem Falle freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.“ ist eindeutig.

Er schließt einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Bonuszahlung aus.

Etwas anderes gilt aber zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber in einem von ihm vorformulierten Arbeitsvertrag sich zu einer Bonuszahlung verpflichtet und im Widerspruch dazu in einer anderen Vertragsklausel einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Bonuszahlung ausschließt.

Alle Verträge sollten auch hier aufeinander abgestimmt gestaltet sein. Vor diesem Hintergrund ist es oft ratsam, sich vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages beraten zu lassen.

So können Sie bereits im Vorfeld böse Überraschungen vermeiden.