11. August 2015

Bußgeldbescheid – was nun?

Einen Bußgeldbescheid müssen Sie nicht tatenlos hinnehmen. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch einlegen.

Über den Einspruch entscheidet dann das Amtsgericht aufgrund einer Hauptverhandlung – ohne allerdings dabei an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Höhe der Geldbuße gebunden zu sein. Das Gericht kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung treffen und eine höhere Geldbuße festsetzen, wenn ihm dies nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung angemessen erscheint.

Um hier kein unnötiges Risiko einzugehen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. So lassen sich bereits im Vorfeld böse Überraschungen vermeiden!