7. Oktober 2015

Ausschlussfristen im Lichte des Mindestlohngesetzes

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Ausschlussfristen. Darunter versteht man eine Vereinbarung, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist von einer der Vertragsparteien geltend gemacht werden.

Bezogen auf den Mindestlohn sind Ausschlussfristen generell unwirksam. Mindestlohn ist vielmehr unabdingbar. Das heißt konkret: Auch wenn die im Arbeitsvertrag bestimmte Frist für die Geltendmachung abgelaufen ist, kann der Arbeitnehmer zumindest seinen Anspruch auf Mindestlohn erfolgreich gegen den Arbeitgeber durchsetzen.

Die Einführung des Mindestlohns kann hier aber sogar noch weitergehende Konsequenzen haben. Möglicherweise werden Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen insgesamt unwirksam. Diese Frage wurde zwar noch nicht entschieden, dürfte aber insbesondere für Arbeitgeber weitreichende Konsequenzen haben. Hier empfiehlt es sich, die Entwicklung des Rechts im Auge zu behalten.