24. Februar 2016

Der Kauf von Tieren – anwendbares Recht und Beispiele für Mängel eines Pferdes

Der Kauf von Tieren unterliegt dem allgemeinen Kaufrecht. Das heißt:  Ist ein Tier mangelhaft, kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel den Kaufpreis mindern – wie beispielsweise beim Kauf eines Autos.

Dies spielt vor allem dann eine Rolle, wenn mit dem Kauf ein hohes wirtschaftliches Risiko verbunden ist – wie zum Beispiel beim Kauf eines teuren Turnierpferdes. Stellt sich hier nach dem Kauf heraus, dass es sich tatsächlich gar nicht um ein solches handelt, stellt dies einen Mangel dar. In diesem Zusammenhang ebenso von Bedeutung sind die Abstammung, die Eintragung im Zuchtbuch, der Ausbildungsstand eines Pferdes und die Trächtigkeit.

Das Gesetz schützt also den Käufer eines Tieres genauso wie den Autokäufer. Zögern Sie also nicht, auch in diesen Fällen von Ihren Rechten Gebrauch zu machen.