14. Juli 2016

Urlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis während des laufenden Kalenderjahres

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Hat ein Arbeitnehmer aber auch Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub, wenn er während des laufenden Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet?

Die Antwort auf diese Frage lautet – wie so oft – es kommt darauf an. Und zwar kommt es darauf an, wann der Arbeitnehmer während des laufenden Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Scheidet der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er nur Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Dann hat er Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub.  Je nach vertraglicher Vereinbarung und Anwendung eines Tarifvertrages kann der Anspruch im Einzelfall auch höher sein. Eine individuelle Betrachtung des Arbeitsvertrages und etwaiger Tarifverträge, gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung, schafft in diesen Fällen Rechtssicherheit.