7. März 2018

Was versteht man unter einer Änderungskündigung im Arbeitsrecht? Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Anders als bei einer reinen Kündigung des Arbeitsverhältnisses – sei sie fristlos oder fristgerecht -, ist oft nicht ganz klar, was es mit der Änderungskündigung auf sich hat.

Eine Änderungskündigung besteht immer aus zwei Elementen: der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dem Angebot des Arbeitgebers auf dessen Fortsetzung zu geänderten Arbeitsbedingungen. Das heißt, dass auch die Änderungskündigung wie die reine Kündigung die Gefahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses birgt.

Daher sollten Arbeitnehmer, die eine Änderungskündigung erhalten, nicht untätig bleiben. Sie sollten sich vielmehr zwischen folgenden Reaktionsmöglichkeiten entscheiden:

  1. Annahme des Änderungsangebots
  2. Ablehnung des Angebots
  3. Annahme unter Vorbehalt

Jede Reaktionsmöglichkeit zieht eine andere Konsequenz nach sich, ggf. ist auch eine Klage unabdingbar, um die Beschäftigung zu sichern.

Gerne beraten wie Sie daher im Falle einer Änderungskündigung und helfen – zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse – bei der Entscheidung, wie Sie richtig auf die Änderungskündigung reagieren.