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    News & Updates

    Allgemeines Zivilrecht

19. Oktober 2016

Leiharbeit – was ändert sich durch die gesetzlichen Neuregelungen ab 01.01.2017?

Die Einführung des Mindestlohnes liegt erst wenige Jahre zurück. Nun hat der Bundestag erneut ein Gesetz verabschiedet, das einen für die Praxis relevanten Bereich des Arbeitsrechts reformiert – das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Damit soll vor allem Missbrauch beendet und die Stellung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern verbessert werden.

Ab dem 01.01.2017 darf daher zum Beispiel der Verleiher denselben Arbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen. Es gilt dann eine neue Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Ferner trifft ab dem 01.01.2017 den Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung im Überlassungsvertrag und gegenüber dem Leiharbeitnehmer. Verstoßen Verleiher und Entleiher gegen diese Offenlegungspflicht, sind die Arbeitsverträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer künftig unwirksam.

Die gesetzlichen Neuregelungen ab 01.01.2017 betreffen damit gleichermaßen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Es empfiehlt sich daher für alle Vertragsparteien, sich vorab mit den gesetzlichen Neuregelungen vertraut zu machen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

4. August 2016

Auswirkung der Trennung auf einen gemeinsamen Mietvertrag

Wenn eine Beziehung auseinandergeht, stellt sich für viele Paare, die zusammenleben und einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben haben, oft die Frage, welche Auswirkung die Trennung auf den gemeinsamen Mietvertrag hat. Dies gilt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft gleichermaßen.

Hier muss zwischen dem Außenverhältnis, also dem Verhältnis zwischen dem Vermieter und den Mietern, und dem Innenverhältnis, also dem Verhältnis der Partner untereinander, unterschieden werden.

Gegenüber dem Vermieter haften die Partner auch nach der Trennung als Gesamtschuldner; das heißt, dass der Vermieter auch nach der Trennung die Miete nach seinem Belieben von jedem der Mieter ganz oder zu einem Teil fordern kann.

Im Innenverhältnis haben sich die Partner grundsätzlich dann hälftig an der Miete zu beteiligen. Dies gilt aber nur, sofern sich nicht aus den Umständen eine abweichende Ausgleichsregelung ergibt. Das ist etwa der Fall, wenn ein Partner die gemeinsame Wohnung im beiderseitigen Einvernehmen verlässt und der verbleibende die Wohnung allein übernehmen will. Er hat dann – im Innenverhältnis – allein zu zahlen.

Vor diesem Hintergrund ist es stets ratsam, frühzeitig eine Regelung zu finden, die den Bedürfnissen beider Partner gerecht wird. So lässt sich Streit im Innen- und Außenverhältnis vermeiden. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

19. Mai 2016

Schmerzensgeld – in welchen Fällen kann es gefordert werden und in welcher Höhe?

Die Fälle, in denen Schmerzensgeld gefordert werden kann, sind durch das Gesetz bestimmt. Ansprüche auf Schmerzensgeld kommen danach vor allem bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung in Betracht.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt von den Umständen des Einzelfalles ab – zum Beispiel der Schwere der Verletzung und des durch diese bedingten Leidens.

Vor diesem Hintergrund ist für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld die Dokumentation der Verletzungen durch ärztliche Atteste von enormer Bedeutung. Denn diese müssen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden.

Wir begleiten unsere Mandanten bereits dabei und helfen ihnen bei der Erlangung der für eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung erforderlichen Unterlagen. Zögern Sie nicht, uns hier frühzeitig anzusprechen!

24. Februar 2016

Der Kauf von Tieren – anwendbares Recht und Beispiele für Mängel eines Pferdes

Der Kauf von Tieren unterliegt dem allgemeinen Kaufrecht. Das heißt:  Ist ein Tier mangelhaft, kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel den Kaufpreis mindern – wie beispielsweise beim Kauf eines Autos.

Dies spielt vor allem dann eine Rolle, wenn mit dem Kauf ein hohes wirtschaftliches Risiko verbunden ist – wie zum Beispiel beim Kauf eines teuren Turnierpferdes. Stellt sich hier nach dem Kauf heraus, dass es sich tatsächlich gar nicht um ein solches handelt, stellt dies einen Mangel dar. In diesem Zusammenhang ebenso von Bedeutung sind die Abstammung, die Eintragung im Zuchtbuch, der Ausbildungsstand eines Pferdes und die Trächtigkeit.

Das Gesetz schützt also den Käufer eines Tieres genauso wie den Autokäufer. Zögern Sie also nicht, auch in diesen Fällen von Ihren Rechten Gebrauch zu machen.

16. September 2015

Was wird, wenn ich nicht mehr handeln kann? – Vorsorgevollmacht

Haben Sie sich schon einmal mit dieser Fragestellung befasst. Viel zu oft wird das Thema auf „später“ verschoben. Falls es zu spät sein sollte, stehen wir Ihren Angehörigen ebenso bei, wie wir unsere Mandanten bei der passenden Gestaltung beraten und dann diese umsetzen. Die rechtzeitige Abfassung einer Vorsorgevollmacht kann private Schicksale ebenso in der Abwicklung erleichtern, wie sie Unternehmen erhalten kann.

Oft steht und fällt ein Unternehmen mit dem Unternehmer als Zugpferd. Mit passenden Vollmachten werden ein Stillstand im Unternehmen bis hin letztlich zur Insolvenz vermieden.

Sollten Sie keine Antwort auf die Frage haben, wer bei einer schweren längeren Krankheit

  • Entscheidungen für Sie trifft,
  • Ihre Investitionen plant und Zahlungen vornimmt,
  • Ihre Kundenkontakte pflegt,
  • mit Ihren Lieferanten spricht oder
  • Personalentscheidungen trifft

und gleichzeitig hierzu auch berechtigt ist, also eine entsprechende Bevollmächtigung vorweisen kann, sollten Sie handeln. Wir helfen Ihnen dabei und auch bei der Gestaltung eines Notfallordners mit den wichtigsten geschäftlichen – oder auch privaten – Unterlagen.

Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist, können Sie auch daran erkennen, dass sich durch eine solche Ihre Rating verbessern kann.

29. Juni 2015

Böse Überraschung nach Kaufvertragsschluss – was nun?

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass Verträge zu erfüllen sind.

Was aber, wenn zum Beispiel die Kaufsache schon bei Übergabe mangelhaft war?

In diesen Fällen räumt das Gesetz dem Käufer eine Reihe von kaufrechtlichen Mängelrechten ein – von Nacherfüllung über Rücktritt und Minderung bis hin zu Schadensersatz.

Wer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht wurde, kann ferner auch den Kaufvertrag anfechten.

Dieser ist dann – nach der Anfechtung – von Anfang an nichtig und wird rückabgewickelt.

Anfechtung und Kaufrechtliche Mängelrechte schließen sich allerdings gegenseitig aus.

Vorsicht ist daher bei der Wahl des „richtigen Rechtbehelfs“ geboten – es kommt hier auf die individuelle Interessenlage an.

Lassen Sie sich im Zweifel daher beraten!

30. April 2015

Weihnachtsgeschenke – Umtausch

Alle Jahre wieder beginnt nach den Feiertagen die große Umtauschaktion.
Doch Vorsicht!

Es gibt kein Recht auf Umtausch, wenn das Geschenk in Ordnung ist und keinen Fehler hat.
Das heißt,

  • wenn das Geschenk nicht passt,
  • nicht gefällt,
  • schon vorhanden ist,
  • oder aus einem sonstigen Grund den Vorstellungen nicht entspricht,

ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einwandfreie Ware umzutauschen oder zurückzunehmen.

Sie haben grundsätzlich auch kein Recht, den Kauf zu widerrufen, außer bei Kauf nach Katalog oder im Internet (so genannte Fernabsatzverträge).

Einige Geschäfte räumen ihnen trotzdem ein Umtauschrecht ein.

Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen sie sich dieses Umtauschrecht beim Kauf schriftlich auf dem Kassenzettel oder der Rechnung bestätigen und vereinbaren sie, dass sie auch das Geld zurückerhalten, wenn das Geschenk nicht passt oder nicht gefällt.

Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.