ERBRECHT

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen.

Im Vordergrund steht der Wunsch nach einer sicheren Übertragung von Vermögenswerten. Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und so geregelt werden, dass Angehörige oder nahe stehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben. Häufig ist auch und besonders eine verlässliche Regelung der Unternehmensnachfolge erforderlich.

Werden keine testamentarischen Verfügungen getroffen, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Dies ist jedoch nicht ausreichend und entspricht in der Regel nicht den Wünschen des Erblassers.

Wir bieten unseren Mandanten daher eine frühzeitige, an den jeweiligen familiären, gesellschafts- und steuerrechtlichen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Gestaltung erbrechtlicher Lösungen oder der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Ist der Erbfall eingetreten, steht vor allem die Aufteilung und/oder Sicherung des Nachlasses im Vordergrund. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche, aber auch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht. Dabei sind Schenkungen des Erblassers stets zu berücksichtigen. Wir unterstützen bei Nachlassabwicklung und allen sich hieraus ergebenden Fragen.

Unser vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Streitigkeiten, insbesondere innerhalb der Familie. Lässt sich eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht erzielen, stehen wir unseren Mandanten als erfahrene Prozessanwälte bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zur Seite.

Die Schwerpunkte unserer erbrechtlichen Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

– Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
– Vorweggenommene Erbfolge
– Unternehmensnachfolge (siehe auch Steuer- und Gesellschaftsrecht)
– Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
– Erbscheinsverfahren
– Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
– Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung
– Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
– Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen (siehe auch Steuerrecht)

Zudem sind wir unseren Mandanten bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen behilflich.

IHR ANSPRECHPARTNER

Dominik Mertl, Anwalt Erbrecht Rosenheim, Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWALT | DOMINIK MERTL

Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht

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