URHEBERRECHT

Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts und das Schutzrecht für persönlich-geistige Schöpfungen, dabei soll nicht nur der Urheber, sondern auch das Werk geschützt werden. Der Urheber und sein Werk stehen im Zentrum des Urheberrechts.

Es schützt insbesondere das geistigen Schaffen auf dem literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Gebiet, also Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sowie Leistungen von Fotografen, Produzenten, Künstlern und Inhabern von Leistungsschutzrechten.

Das Urheberrecht schützt die ideellen Interessen des Urhebers aufgrund seines Urheberpersönlichkeitsrechts und außerdem die materiellen Interessen. Dem Urheber allein steht die wirtschaftliche Verwertung seines Werks zu und über die Nutzung seines Werks zu entscheiden.

Das Urheberrecht regelt also das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk. In diesem Zusammenhang beraten wir sie in Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich Inhalt, Umfang und Übertragbarkeit des subjektiven Rechtes und helfen ihnen mit der Durchsetzung ihrer Rechte bei deren Verletzung.

Gerade durch das Internet haben Urheberrechtsverletzungen verstärkt zugenommen, weil sich hier Inhalte schnell und häufig kostenlos besorgen lassen. So werden oft fremde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte übernommen ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Bei einer solchen unberechtigten Nutzung stehen dem Inhaber dieser Rechte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Aber oft fehlt es auch an einer effektiven Um- und Durchsetzung der Urheberrechte, weil Urheber in Vertragsverhandlungen häufig unbewusst ihre Urheberrechte verschenken. Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Urheberrechte und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, damit die Urheberrechte an Ihrem Werk von Beginn an entsprechend berücksichtigt werden. Wir passen nachträglich Ihren Vertrag auf eine angemessene Vergütung an und helfen im Umgang mit Verwertungsgesellschaften.

Die Schwerpunkte unserer urheberrechtlichen Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

– Aussprache von urheberrechtlichen Abmahnungen
– Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen
– Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
– Urheberechtliche Vertragsgestaltung
– Beratung und Vertretung bei Verletzung Ihrer Namens- oder Persönlichkeitsrechte
– Medienrecht
– Internetrecht (siehe auch IT-Recht)
– Markenrecht (siehe auch Gewerblicher Rechtsschutz)

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