Bei der Vergütung unserer Dienstleistung lassen wir uns an drei Grundsätzen messen: Transparenz, Kosten-Nutzen-Verhältnis und Kalkulationssicherheit in jeder Phase der Fallbearbeitung im Interesse unserer Mandanten.
Die Frage unserer Vergütung sprechen wir daher offen bereits zu Beginn eines Auftrages an und informieren bei jeder neuen Entwicklung Ihres Falles über die Kostenfolge. Grundsätzlich richten sich die Gebühren, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Bemessung der Gebühren ist danach in der Regel der Gegenstandswert und somit die finanzielle Bedeutung des Auftrags. Als Faustregel gilt: Je Höher die finanzielle Bedeutung des Falles, desto höher die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG.