• Kontakt Rechtsanwälte Mertl Pösl, Anwalt Rosenheim

    VERGÜTUNG

    WIR GESTALTEN IHREN MEHRWERT TRANSPARENT

Bei der Vergütung unserer Dienstleistung lassen wir uns an drei Grundsätzen messen: Transparenz, Kosten-Nutzen-Verhältnis und Kalkulationssicherheit in jeder Phase der Fallbearbeitung im Interesse unserer Mandanten.

Die Frage unserer Vergütung sprechen wir daher offen bereits zu Beginn eines Auftrages an und informieren bei jeder neuen Entwicklung Ihres Falles über die Kostenfolge. Grundsätzlich richten sich die Gebühren, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Bemessung der Gebühren ist danach in der Regel der Gegenstandswert und somit die finanzielle Bedeutung des Auftrags. Als Faustregel gilt: Je Höher die finanzielle Bedeutung des Falles, desto höher die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG.

Davon abweichend treffen wir eine Vergütungsvereinbarung, die sich beispielsweise am Zeitaufwand orientiert, in Fällen, in denen eine gesetzliche Regelung nicht besteht oder zu einer unangemessenen Vergütung führen würde. Die Vereinbarung von Stundensätzen ist die häufigste Art der Vergütungsvereinbarung in laufenden Beratungen und bei Rechtsgestaltungen, wobei in Einzelfällen auch Vereinbarungen von Pauschalvergütungen denkbar sind. Durch Vergütungsvereinbarungen erhöhen wir die Transparenz im Interesse unserer Mandanten.

So stellen wir bereits bei einer Erstberatung sicher, dass ein Mehrwert für unsere Mandanten bei zuverlässiger Kostenkontrolle erreicht werden kann. Die häufig unbegründet bestehende Angst vor dem ersten Schritt zum Anwalt nehmen wir somit bereits zu Beginn unserer Mandate.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden