Gefahren bei der Darlehensversicherung gemeinschaftlicher Immobilien in den Erbschaftsteuerrichtlinien

Häufig werden in Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie durch ein (Ehe)Paar vom Finanzierer (Lebens)Versicherungen angeboten, die zumindest die Hälfte der Darlehenssumme absichern sollen. Dadurch entsteht grundsätzlich der Vorteil, im Falle des Todes seines (Ehe)Partners auch weiterhin nicht die volle Finanzierung der ursprünglich gemeinsamen Immobilie schultern zu müssen. Die Kombination in nur einem Versicherungsvertrag führt jedoch dazu, dass die Leistung aus diesem gemeinsamen Vertrag nur zur Hälfte eine Leistung aus eigenem Vertrag darstellt und somit die andere Hälfte vollständig der Erbschaftsteuer unterliegt. (R 3.6 ErbStR)

Hier sollte dringend vor Abschluss von Immobilienkauf- und zugehörigen Finanzierungsverträgen bereits an eine auch erbschaftsteueroptimierte Gestaltung gedacht werden.

Arbeitsrecht
06.09.2018

Neues aus dem Arbeitsrecht: Erleichterte Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Auswertung des Bildmaterials auch noch nach mehreren Monaten möglich

Bei einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung nicht schon durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig und verletzt den Arbeitnehmer nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden.

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Strafrecht, Jugendstrafrecht
02.08.2018

Die Folgen der Jugendstraftat – Wie wird die Straftat eines Jugendlichen bestraft?

Wenn ein Jugendlicher (wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist) oder ein Heranwachsender (wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist) eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, gilt das Jugendgerichtsgesetz.

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Steuerrecht
13.07.2018

Risikoanalyse nach Geldwäschegesetz für Steuerberater

Wir unterstützen Steuerberater in zahlreichen Bereichen – meist für deren Mandanten gemeinsam mit Steuerberatern in komplexen Gestaltungssituationen, Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden, also Finanzämtern, und in Fällen der Steuerhinterziehung.

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