Kündigung von Bausparverträgen wegen nicht-abrufen der Bausparmittel?

Die Zinsen am Kapitalmarkt sind schon länger auf einem historisch niedrigen Niveau. Aus diesem Grund nutzen viele Bausparer die älteren höherverzinslichen Tarife heute noch als Geldanlage. Die Bausparkassen sehen sich daher nach eigenen Angaben gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, die das Kollektiv schützen.

Das heißt konkret: Bausparverträge werden gekündigt.

Zu Recht?

Die Antwort lautet hier – wie so oft – es kommt drauf an:

In jedem Fall hat die Bausparkasse ein ordentliches Kündigungsrecht nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang der Bausparsumme unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Ob jedoch bei Zuteilungsreife bereits von einem vollständigen Empfang der Bausparsumme auszugehen ist, wurde bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Sollten Sie also von einer Kündigung betroffen sein, empfiehlt sich auf jeden Fall eine Überprüfung der Rechtslage, damit Sie nicht auf eine für Sie günstige Geldanlage verzichten müssen.

Beitrag veröffentlicht am
30. Juli 2015

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