Wann können Prozesskosten steuermindernd sein?

Seit 2013 sind Prozesskosten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung (agB) absetzbar: Sie müssen dazu dienen, das Wegbrechen der Erwerbs- oder Einkommensgrundlage des Klägers zu verhindern. Hierbei ist dessen Vermögenssituation maßgeblich. Nur wenn sie tatsächlich existenzbedrohend sind, können die Prozesskosten als agB anerkannt werden. Dient der Prozess aber lediglich der Vermehrung des Vermögens, sind die Kosten nicht absetzbar. Im Streitfall musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) entscheiden, ob abzugsfähige Prozesskosten vorliegen.

Der Kläger hatte mehrere Anbieter von Glückspielen auf Rückzahlung von ihm verspielter Einsätze verklagt und war damit in erster Instanz vollumfänglich erfolgreich. Die ihm für die Klageverfahren entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten machte der Kläger als agB geltend, soweit sie ihm im Streitjahr (noch) nicht vom unterlegenen Prozessgegner erstattet worden waren. Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung als agB jedoch mit der Be­gründung ab, die Kosten seien nicht zwangsläufig entstanden.

Dem folgte das FG und wies die Klage zurück. Der Kläger sei nicht gezwungen gewesen, Verträge mit den Glückspielanbietern abzuschließen und sich dem Risiko des Verlusts des Spieleinsatzes auszusetzen. Es habe sich um eine eigenverantwortliche und freiwillige Entscheidung gehandelt. Auch sei der Kläger nicht gezwungen gewesen, die Prozesse gegen die Glückspielanbieter zu führen. Er habe sich freiwillig dazu entschieden.

Die dem Kläger entstandenen Prozesskosten seien auch keine Aufwendungen, ohne die er Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Im Übrigen habe das Einkommen des Klägers deutlich über dem Existenzminimum gelegen, wobei es keinen Unterschied gemacht hätte, ob er die Prozesse gewonnen oder verloren hätte.

Hinweis: Bereits früher hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die bloße Absicht, eine Vermögensmehrung durch den angestrengten Prozess herbeizuführen, nicht ausreicht, um die Kosten als agB anzuerkennen.

QUELLEN: FG Niedersachsen, Urt. v. 10.06.2025 – 13 K 157/24, Rev. (BFH: VI R 10/25); www.rechtsprechung.niedersachsen.de


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
19. Januar 2026

Diesen Beitrag teilen

Arbeitsrecht
06.09.2018

Neues aus dem Arbeitsrecht: Erleichterte Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Auswertung des Bildmaterials auch noch nach mehreren Monaten möglich

Bei einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung nicht schon durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig und verletzt den Arbeitnehmer nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden.

Beitrag lesen
Strafrecht, Jugendstrafrecht
02.08.2018

Die Folgen der Jugendstraftat – Wie wird die Straftat eines Jugendlichen bestraft?

Wenn ein Jugendlicher (wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist) oder ein Heranwachsender (wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist) eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, gilt das Jugendgerichtsgesetz.

Beitrag lesen
Steuerrecht
13.07.2018

Risikoanalyse nach Geldwäschegesetz für Steuerberater

Wir unterstützen Steuerberater in zahlreichen Bereichen – meist für deren Mandanten gemeinsam mit Steuerberatern in komplexen Gestaltungssituationen, Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden, also Finanzämtern, und in Fällen der Steuerhinterziehung.

Beitrag lesen