Weihnachtsgeschenke – Umtausch

Alle Jahre wieder beginnt nach den Feiertagen die große Umtauschaktion. Doch Vorsicht!

Es gibt kein Recht auf Umtausch, wenn das Geschenk in Ordnung ist und keinen Fehler hat. Das heißt,

  • wenn das Geschenk nicht passt,
  • nicht gefällt,
  • schon vorhanden ist,
  • oder aus einem sonstigen Grund den Vorstellungen nicht entspricht,

ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einwandfreie Ware umzutauschen oder zurückzunehmen.

Sie haben grundsätzlich auch kein Recht, den Kauf zu widerrufen, außer bei Kauf nach Katalog oder im Internet (so genannte Fernabsatzverträge).

Einige Geschäfte räumen ihnen trotzdem ein Umtauschrecht ein.

Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen sie sich dieses Umtauschrecht beim Kauf schriftlich auf dem Kassenzettel oder der Rechnung bestätigen und vereinbaren sie, dass sie auch das Geld zurückerhalten, wenn das Geschenk nicht passt oder nicht gefällt.

Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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Steuerrecht
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Wir unterstützen Steuerberater in zahlreichen Bereichen – meist für deren Mandanten gemeinsam mit Steuerberatern in komplexen Gestaltungssituationen, Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden, also Finanzämtern, und in Fällen der Steuerhinterziehung.

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