Wir unterstützen Mütter beim Wiedereinstieg in den Beruf – Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit

Steht das Ende der Elternzeit bevor, setzen sich viele Mütter mit der Frage auseinander, ob sie in ihren alten Job zurückkehren und wie sich eine derartige Rückkehr gestalten lässt.

In Betracht kommt zum Beispiel ein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit, also Teilzeitarbeit. Ein derartiger Antrag ist geregelt in § 8 TzBfG. Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers länger als sechs Monate bestanden hat und dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Antrag kann nur bei entgegenstehenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ob tatsächlich betriebliche Gründe entgegenstehen, bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung individueller Teilzeitmodelle. Findet in der Praxis jedoch eine pauschale Ablehnung statt, helfen wir Ihnen, die Verringerung der Arbeitszeit notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Eine rechtzeitige Beratung schon im Vorfeld bei der Antragstellung unterstützt eine einvernehmliche und zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber passende Gestaltung. Wir helfen Ihnen bereits bei der richtigen Formulierung des Antrags und bei der Einhaltung der einschlägigen Fristen.

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