VERTRAGSGESTALTUNG

Die Gestaltung individueller Verträge ist wesentliches Element anwaltlicher Beratung. Durch sie wird Unklarheiten und somit langwierigem Streit über die Rechtslage vorgebeugt. Auf den Einzelfall zugeschnittene Verträge minimieren so Haftungsrisiken, fördern erfolgreiche Geschäftsbeziehungen und sorgen für Sicherheit zwischen Vertragsparteien.

Individuelle Verträge sind in nahezu allen rechtlichen Beziehungen damit unerlässlich, da ein fertiges Muster aus einem Buch oder Internet nie den gerade zu regelnden Einzelfall vor Augen hatte.

So muss beispielsweise der Arbeits- oder Geschäftsführervertrag die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen gerade mit einem speziellen Arbeitgeber behandeln, von den Arbeits- bis zu den Urlaubszeiten, von der Befristung bis zum Wettbewerbsverbot. Das Testament hat ganz persönliche Wünsche zu berücksichtigen. Gesellschaftsverträge sichern die Zukunft, wenn sie auf die Bedürfnisse der Parteien eingehen, das Gegenteil ist schnell erreicht, wenn dies vergessen wird. Der Mietvertrag sichert dem einen das Dach über dem Kopf, dem anderen das wirtschaftlich notwendige. Die Beispiele sind endlos.

Daher sind Musterverträge nur dann empfehlenswert, wenn sie speziell für das Unternehmen und dort immer wiederkehrende Vorfälle entworfen wurden. Dies gilt auch für AGB, das Kleingedruckte für eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen mit einer individuellen Vertragspartei bei gleichgelagertem Inhalt.

Die Schwerpunkte unserer vertragsgestaltenden Tätigkeit liegen in folgenden Bereichen:

– Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (siehe auch Gesellschafts- und Steuerrecht)
– Gestaltung von Eheverträgen(siehe auch Familien- und Steuerrecht)
– Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und vorweggenommener Erbfolge (siehe auch Erb- und Steuerrecht)
– Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
– Gestaltung von Mietverträgen
– Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen (siehe auch Arbeitsrecht)

Die Liste von sinnvollen individuellen Verträgen ist nahezu endlos. Wir führen auch eine Prüfung der bereits verwendeten Verträge und AGB auf rechtliche Schwachstellen und Lücken durch, um so auch bei der Bedarfsermittlung Individuelles zu berücksichtigen.

IHR ANSPRECHPARTNER

Dominik Mertl, Anwalt Vertragsgestaltung Rosenheim, Rechtsanwälte Mertl Pösl, Rechtsanwalt Rosenheim


RECHTSANWALT | DOMINIK MERTL

Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht

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